Urlaub genehmigt nach vertragsende

2 Antworten

Alleine die Tatsache, dass Dir Urlaub für einen Zeitraum nach Ende der Befristung genehmigt wurde, begründet noch keinen Anspruch auf eine Enfristung des Arbeitsverhältnisses (das gilt auch, wenn ein Urlaub vor Ende der Befristung angetreten und darüber hinaus dauern würde).

Allenfalls könnte dies für Dich ein mögliches Indiz dafür sein, dass man für die Zukunft - also über das Befristungsende hinaus - eventuell mit Dir plant; das wäre also ein Anknüpfungspunkt für ein klärendes Gespräch.

Aber für sich alleine reicht ein solches Indiz wie dieses nicht für den Anspruch auf eine Entfristung.

Sicherheit hast Du erst mit einer verbindlichen Zusage oder bei Fortsetzung der Arbeit nach Ende der Befristung (wobei dann immer noch die Kündigung möglich ist, wenn der ARbeitgeber sich "vertan" haben sollte)..

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten.

In größeren Betrieben genehmigt i.d.R. der Abteilungsleiter den Urlaub. Der weiß aber oft nicht, wie lange die Befristungen seiner MA laufen. Wenn dieser also den Urlaub in der Zeit nach Ablauf Deiner Befristung genehmigt, ist das noch keine Garantie, dass Du unbefristet übernommen wirst. Sicherheit hast Du erst dann, wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast oder Du nach Ablauf des Vertrags mit Wissen des AG (nicht Abteilungsleiters) weiter zur Arbeit kommen darfst.

ok danke schonmal. kann man dann nicht argumentieren das ich mit dem urlaub und mit dem geld was ich verdiene rechnen kann ? ich gehe zwar davon aus das ich einen festen bekomme aber man kann ja nie wissen. der Urlaub wird bei uns von dem genehmigt der auch die verträge verlängert, bzw. die personaler schickt ihm die dann zu und er entscheidet das dann wohl

@LVGermany
ich gehe zwar davon aus das ich einen festen bekomme aber man kann ja nie wissen

Genau das ist der Punkt. Bevor Du keinen neuen Vertrag hast, der alte nicht abgelaufen ist und Du weiter zur Arbeit gehen kannst, wäre alles nur Spekulation. Auf diese Urlaubsgenehmigung würde ich mich an Deiner Stelle nicht berufen wollen.

Sprich doch Deinen Vorgesetzten mal darauf an. Du musst Dich sowieso drei Monate vor Ablauf bei der Agentur für Arbeit melden, wenn Du bis dahin keinen neuen Vertrag erhalten hast. Viel Glück