Urlaub gebucht mit Freund,- jetzt getrennt, Reiserücktrittsversicherung vorhanden, wie gehe ich vor?

6 Antworten

Die Versicherung nützt dir gar nichts, sorry. Die ist nur dafür gedacht wenn du oder einer deiner engsten Verwandten schwer erkranken oder wenn jemand gestorben ist.

Vielleicht kaufst du deinem Ex die Tickets ab und verreist mit jemand anderem -- Neuer Freund oder Freundin oder Schwester usw.

Dein Ex kann dir natürlich die Tickets auch abkaufen

LG und gute Nacht aus KL von Bernd

Eine Reiserücktrittsversicherung greift in diesem Fall nicht. Sie sichert lediglich Reiserücktritte wegen Krankheit oder Tod ab. Wohin sollte die Reise denn gehen und wie teuer ist sie?

;-) Nur, weil man sich nicht mehr einig war, wird die Versicherung die geplatzte Reise sicherlich nicht bezahlen.

Wäre ja witzig, wenn man wie wild buchen könnte, um dann - wenn man keinen Bock mehr drauf hat - alles zu stornieren und trotzdem nichts zu bezahlen müssen.

Die Versicherung greift ausschließlich bei Krankheit (Attest muss vorgelegt werden!) oder Todesfall in der näheren Familie (ebenfalls Sterbeurkunde vorlegen). Weitere Möglichkeiten sind: Schwangerschaft oder sonstige heftige Umstände ... Arbeitsplatzverlust etc. Was die Versicherung alles abdeckt, steht in den von Dir unterschriebenen Bedingungen!

Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich habe das Gefühl, dass die Reiserücktrittversicherung in diesem Fall nicht greift. Diese Versicherung hilft dir dann, wenn du wegen Krankheit, Todesfall eines engen Angehörigen, Zerstörung der Wohnung wegen Brand oder ähnliches oder Verlust des Arbeitsplatzes nicht reisen kannst. Bestimmt gibt es noch weitere Gründe, aber eine Trennung vom Freund fällt da sicher nicht darunter.

lese die allgemeinen geschäftsbedingungen deiner versicherung durch, die du abgeschlossen hast.

da steht alles drin wie das DEINE versicherung löst..

normalerweise muss selbst oder ein 1. angehöriger todkrank oder am besten tot sein, das die versicherung das anerkennt. und erstattet (attest)ich glaube nicht(weiß es aber nicht sicher,) das eine trennung als rücktrittsgrund gilt.

das lässt sich für die reisegesellschaft nie eindeutig nachprüfen. da sagt dann jedes paar,weil sie sich es kurz vorher anders überlegen ,sich vor dem urlaub streiten oder eine billigere reise finden, den urlaub ab, weil man sich getrennt hat

ich könnte mir vorstellen, das der einzige anerkannte grund bei einer hochzeitsreise die als solches vom veranstalter angemeldet ist ein echten rücktrittsgrund darstellt wenn da plötzlich, die braut oder der bräutigam abspringt eine ausnahme . die wird ja ohne ehepartner sinnlos.