Urkundenfälschung, den falschen Namen geben

3 Antworten

Hallo KoKoLine69,

wenn Du Dir ein Ticket für Kinder geholt hast, aber kein Kind mehr bist hast Du keine Urkundefälschung begangen, denn zur Urkundenfälschung gehört, dass Du eine unechte Urkunde herstellst oder eine echte Urkunde verfälscht.

Trotzdem hast Du zwei Straftatbestände erfüllt.

Einmal, weil Du ohne gültigen Fahrausweis unterwegs bist:


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2)Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


Und dafür, dass Du vor hattest den Schaffner vorzuspielen, dass Du noch ein Kind bist um damit Geld zu sparen, kommt noch folgender Straftatbestand dazu:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


In der Regel wird der Kontrolleur die Polizei / Bundespolizei rufen, die dann ein entsprechendes Strafverfahren gegen Dich einleitet.

Das bedeutet, dass Du und Deine Eltern als erstes  eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Strafverfahren erhaltet werden. Dort habt ihr das erste mal die Möglichkeit Euch zur Sache äußern.

Später wird die Polizei die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die dann entscheidet, ob sie das Verfahren gegen Dich einstellt oder ob es eine Gerichtsverhandlung gibt, an dessen Ende der Richter das Urteil spricht.

Als Strafe musst Du zwar als Jugendlicher nicht mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen, aber der Richter kann Dich zu einer Erziehungsmaßregel verurteilen.

Damit hättest Du Deinen ersten Eintrag im Erziehungsregister / Bundeszentralregister.


Dann kommt natürlich noch zusätzlich die Forderung des Verkehrsunternehmens auf Dich zu. Zu dem normalen Fahrpreis musst Du in der Regel noch zusätzlich 40 Euro an Fahrpreisnacherhebung bezahlen.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort ! :D

Dann fährst du trotzdem ohne gültige Fahrkarte, genauso gut könntest du gleich ganz ohne Ticket fahren. Eine Urkundenfälschung begehst du damit aber nicht, deine Tat kann aber wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB bestraft werden: "Wer [...] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist." Es ist aber grundsätzlich so, dass die Verkehrsbetriebe erst nach der zweiten oder dritten Auffälligkeit einen Strafantrag stellen. Fällt jemand unter das Jugendstrafrecht, kommen ein paar Sozialstunden auf den Täter zu, mehr (z.B. Jugendarrest) erst im Wiederholungsfall. Zuvor musst du nur das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro zahlen. Das ist aber keine Strafe, sondern nur ein höherer Fahrpreis. Gibst du den Kontrolleuren gegenüber einen falschen Namen an, hat das keine Konsequenzen. Es gibt zwar den § 111 OWiG: "Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.", aber wie du lesen kannst, bist du nur einer Behörde oder eben einem Polizisten zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Da die Kontrolleure keine Beamten sind, kannst du ihnen alles mögliche erzählen. Sollten die dann den Verdacht haben, dass das nicht stimmt, werden sie die Polizei hinzuholen und dann gilt die reine Wahrheit.

Abgesehen, dass sich der Text ohne Absätze schwer lesen lässt, ist die Ausführung soweit korrekt.

Nur hast Du dem Fragesteller den wichtigsten und schwerwiegendsten Straftatbestand verschwiegen.

Die Handlung des Fragestellers erfüllt den Straftatbestand des Betruges gem. § 263 StGB.

Gibt aber trotzdem einen Daumen hoch, denn was dem Fragesteller an Folgen droht hast Du völlig korrekt angeführt.

@TheGrow

Tut mir leid, ich war mit der App online, die offenbar noch nicht für Absätze programmiert wurde...

Zum Betrug: Ja, du hast natürlich völlig recht, daran habe ich nicht mehr gedacht. :-(

@adk710

Danke euch beiden !

also erstmal:

keine Ahnung aber so was sollte man echt nicht machen und bei ein mal können sie dir das mit dem Ticket bestimmt verzeihen, aber den falschen Namen anzugeben ist ja mal voll die deppert Idee.