Urkunden für Bewerbung?

10 Antworten

Die Geburtsurkunde ist durchaus nicht außergewöhnlich, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil auch nicht, wobei bei dem Urteil ich ihnen nur das Aushändigen würde was belegt das du geschieden bist, das Urteil als solches geht sie nichts an. Beim Arbeitslosenbescheid geht sie auch nur an von wann bis wann dur Arbeitslos gemeldet warst. Ich sehe bei den ganzen Papieren keines deren Anforderung ich mir nicht erklären kann. nur bei 1) und 3) geht sie nur ein Teil etwas an, alles andere würde ich nicht aushändigen oder schwärze. Vielleicht gibt es irgend welche Tarifvertraglichen Besonderheiten die es erforderlich machen bestimmte angaben zu überprüfen. Ich würde jetzt nicht gleich vermuten das der Arbeitgeber unseriöse ist.

das sind daten um deine personalakte zu führen, das wird z.B. verlangt wenn die firma bestimmte zertifizierungen hat. Da würde ich aber nochmal höfflich nachfragen weil es sich um personenbezogene daten handelt ;-)

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 10:59

ich habe da schon angerufen und es wurde mir gesagt sie wüsste das auch nicht das weiß nur die personalabteilung und die ist nicht erreichbar

chmoti88  12.04.2010, 11:00
@duwieich

eine personalabteilung muss irgendwann erreichbar sein ;-) einfach einen mitarbeiter geben lassen oder eine durchwahl ;-) ansonsten kommt das sehr unseriös rüber

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 11:05
@chmoti88

das ist eine 0180 nummer und da muß ich meine personalnummer angeben , die ich ja nicht habe ansonsten wirst du da nicht verbunden

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 11:01

na ja aber was geht die es an was ich vorher verdient habe und wann ich geschieden wurde das ist doch datenschutz oder liege ich da falsch

DollyPond  12.04.2010, 11:04
@duwieich

nein, du liegst richtig

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 11:08
Drachentoeter  12.04.2010, 12:01
@DollyPond

Das heißt aber nicht das man diese Angaben nicht freiwillig machen kann Das mein neuer Arbeitgeber gerne überprüfen möchte ob ich beim vorherigen Gehalt nicht geschwindelt habe ist durchaus verständlich. Der Datenschutz ist hier eher nicht betroffen.

zu den Unterlagen, die Lupo genannt hat, sind die Geburtsurkunden der Kinder für die Pflegeversicherung notwendig (es reicht aber eine)sowie Dein Sozialversicherungsnachweis erforderlich. Deine Geburts- u. Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil machen keinen Sinn.

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 11:06

das mit den urkunden meiner kinder habe ich schon gegoogelt das ist für die pflegeversicherung

klingt nach einem ziemlich unseriösen arbeitgeber!!! normalerweise werden gefordert:

-lohnsteuerkarte

-nachweis über krankenversicherung

-arbeitszeugnisse der letzten arbeitgeber

alles andere geht die nix an und ist auch nicht rechtens

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 11:00

das ist eine ganz seriöse firma name darf ich ja nicht nennen kennen aber alle die bringen briefe

Nenek  12.04.2010, 11:30
@duwieich

Wenn das nicht nur eine seriöse Firma ist, sondern auch ein Unternehmen, das früher mal eine rein staatliche Einrichtung war und jetzt nach einem entsprechenden Tarif seine Mitarbeiter beschäftigt, dann klingt das nach ganz normalen Einstellungsunterlagen.

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 11:43
@Nenek

na ich haltes es nicht für normal wenn jemand mein scheidungsurteil haben will

solche unterlagen fordert noch nicht mal das arbeitsamt ein

Nenek  12.04.2010, 12:40
@duwieich

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und vermute, dass "Dein" Unternehmen ein ganz bestimmtes ehemaliges Staatsunternehmen ist. Bei uns müssen diese ganzen Unterlagen eingereicht werden, weil die Bezahlung je nach Bewertung der Unterlagen auch schonmal höher ausfällt. Es könnte sein, dass sie prüfen wollen, ob Du Unterhalt für die Kinder zahlen musst. Manche bekommen auch auf diese Weise nach einem zusätzlichen Antrag das Kindergeld (da macht es gar nichts aus, dass Deine Kinder schon aus dem Haus sind, solange sie noch nicht 25 Jahre alt sind und eine erste Ausbildung abgeschlossen haben) und nicht von der Kindergeldkasse des Arbeitsamts.

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 13:55
@Nenek

na der lohn steht ja schon fest

und ja du liegst richtig mit deier vermutung der firma,aber es ist ja nun kein öffendlicher dienst mehr und ich habe mich ja nur für eine urlaubsvertretung gemeldet ich bin nach wie vor der meinung das es der ..... nichts angeht wer meine eltern sind und von wehm ich mich hab scheiden lassen und wehn ich wieder geheiratet habe das hat nichts mit meiner arbeit zu tun das ist privat

Nenek  12.04.2010, 16:11
@duwieich

Das Unternehmen, das wir meinen, hat immer noch Beamte und Angestellte aus der "Staatsfirmenzeit" und wird wie ÖD behandelt (wie z. B. auch die Kirchen).

Soll die Urlaubsvertretung länger als einen Monat dauern? Das ist bei uns die Zeitgrenze, ab der auch Urlaubsvertretungen bei uns sämtliche Einstellungsunterlagen einreichen müssen inkl. Führungszeugnis, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurkunde, usw.

Das ist gar nicht ungewöhnlich dass Ihr neuer Arbeitgeber diese Unterlagen von Ihnen fordert, mancher Arbeitgeber verlangt beispielsweise noch ein Führungszeugnis oder bestimmte Eignungsprüfungen. Ein Rückschluss auf die Seriösität des Arbeitgebers anhand der geforderten Unterlagen ist nicht möglich, wäre nicht seriös.

Die Unterlagen gehen in Ihre Personalakte ein bzw. werden von der Personalabteilung benötigt um Sie als Mitarbeiter anzulegen bzw. Sie ordnungsgemäß zu bezahlen.

Mein Tipp:

Händigen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die Unterlagen aus, Sie gehen damit kein Risiko ein.

Hier noch eine gute Seite zum Thema Bewerbung, auch wenn es nicht explizit um Urkunden geht, Sie können die Beantwortung Ihrer Frage aus den erlaubten Fragen des Arbeitgebers ableiten.

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html

Peter Kleinsorge

duwieich 
Fragesteller
 12.04.2010, 13:58

was hat ein scheidungsurteil mit meiner bezahlung zu tun ??? auf der steuerkarte und sozialausweis sind alle relevanten daten für meine bezahlung drauf (steuerklasse, freibeträge )

Kleinsorge  12.04.2010, 20:04
@duwieich

Dass ein Scheidungsurteil etwas mit der Bezahlung zu tun hat habe ich auch nicht behauptet, eine solche These wäre vollkommen sinnfrei.

Peter Kleinsorge