Urheberrechtsverletzung oder nicht? T-Shirt druck?

3 Antworten

Solange Du nur Fotos oder Vorlagen nutzt, die von Dir oder dem Kunden sind, Ihr das Urheberrecht habt, sollte es keine Probleme geben.

Bei Markennamen wäre ich vorsichtig,

Fotografien, Graphiken, Zeichnungen, Gemälde usw. sind fast immer geschützt als "4. Werke der bildenden Künste", wenn deren Urheber noch keine 70 Jahre tot war am 1. des Jahres. Erlaubt ist aber die Herstellung von Privatkopien, auch für Geld durch Dritte wie dich, wenn dies "auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" geschieht.

Nun sollte Baumwolle als papier-ähnlich gelten. Und du solltest lediglich Aufträge von Privatpersonen für private Verwendungen ausführen, und vor allem nicht werben mit "Ich drucke euch das geschützte Werk von XY auf's T-Shirt"!

Dies git auch für geschützte Marken bzw. Geschäftsbezeichnungen, siehe §§ 4 und 14 bzw. 5 und 15 Markengesetz: Werben mit der Verwendung solcher Zeichen sollte man nicht, aber drucken im Kundenauftrag darf man sowas, wenn das gedruckte Zeichen nicht "für Waren oder Dienstleistungen" benutzt wird, also nur privat getragen wird vom Kunden (und nicht etwa auf ebay angeboten wird).

Gruß aus Berlin, Gerd

Hast du keine AGB für deinen Shop?
Das solltest du mal machen, sonst kannst du echte Probleme bekommen, die nicht ganz so billig werden.

Andere Shops wie spreadshirt lösen es so, das der Kunde voll dafür verantwortlich ist.

Wenn du keine Regeln festlegst, liegt die Verantwortung bei dir