Urheberrechtlich geschütztes Bild in Whatsapp-Gruppe schicken?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Privat, also nicht-öffentlich, darfst du geschützte fremde Werke zeigen wie du lustig bist:

UrhG § 15 schreibt: "(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Manche Leute sind mit manchen WhatsApp-Partnern durch persönliche Beziehungen verbunden - und mit manchen nicht! Von den letzteren sollte also nicht mehr als einer in der Gruppe der Adressaten sein!

Gruß aus Berlin, Gerd

Eigentlich schon aber wenn wir ganz ehrlich sind hat doch jeder schon mal ein urheberrechtliches Bild in eine Gruppe verschickt :D
In den meisten Fällen passiert ja nix

du verstößt damit natürlich gegen das Urheberrecht, ja. Die Frage ist aber, wie hoch die Warscheinlichkeit ist erwischt zu werden, wenn du ein Bild an eine überschaubare Menge von 5 Leuten schickst, die du alle persönlich kennst.