urheberrechtlich geschützte bilder im youtube video zeigen

2 Antworten

Die Firma YouTube sperrt, wenn sie etwas von Problemen erfährt. Das geschieht durch Suchprogramme. Die erkennen Musik und manchmal Videos. Aber in Videos abgebildete Fotografien werden von YouTube derzeit wohl noch nicht erkannt bzw. gesucht.

Wenn sie der Urheber (oder dessen Firma) aber selber findet, kann er dich abmahnen und verklagen laut UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Ausnahme: Du hast einen guten Grund, fremde Fotos zu zitieren laut UrhG § 51 Zitate. Dann genügt es, die Quelle anzugeben und den Urheber des fremden geschützten Werkes. Beispiel: "Foto: Hans Mustermann. Quelle: FAZ Nr. 12345 vom 14. 12. 2014."

Wann ein Bild-Zitat in der Regel zulässig ist, wird hier recht anschaulich geschildert.

Gruß aus Berlin, Gerd

Aber sehr viele bekannte Youtuber,wie Lefloid oder Wasgehtab benutzen viele bilder,und ich kann mir da nicht vorstellen,dass die dafür immer lizenzen haben

@GrieferMC

Also ich benutze gerne Fotos aus Wikipedia, die stehen in der Regel unter einer CC-Lizenz: Einfach mal ein Bild anklicken, da stehen dann die Lizenz-Bedinungen.

Ansonsten gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter! Wo kein Abmahner, da kein Schdensersatz und keine strafbewehrte Unterlassungs-Erklärung!

Nun gibt es Such-Software, die Wasserzeichen in Fotos im Internet findet, oder gar Fotos nach einer Motivsuche. Dies ist aber nur schwer möglich, wenn ein Foto nicht auf einer Website steht, sondern in einem Video "versteckt" ist. Dafür müsste wohl erst noch eine Software entwickelt werden.

Wenn aber der Rechte-Inhaber (= der Urheber bzw. dessen Verlag/Agentur) sein Foto selbst, also ohne Software, in einem Video entdeckt, kann er locker mit Aussicht auf Erfolg abmahnen und Geld verlangen für Schaden/entgangenes Honorar und für Anwaltskosten und für sonstige Kosten.

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

aber youtube gibt doch nicht soeinfach die daten her oder?

@GrieferMC

Früher musste der Rechte-Inhaber an einem geschützten Werk einen UrhG § 109 Strafantrag stellen wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Dann verlangte der Staatsanwalt die Daten des Täters vom Provider oder vom Anbieter - oder er beantragte einen Durchsuchungs-Beschluss beim Gericht (womit er auch schon mal PCs und Festplatte mitnehmen kann ;-).

Heute gibt es zudem noch den UrhG § 101 Anspruch auf Auskunft - zumindest gegen Dauer-Verletzer oder gewerbliche bzw. erhebliche Verletzer von Urheberrechten: "(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, ..."

Da haben es Firmen in Neuseeland natürlich leichter - aber bekanntlich auch nicht ewig ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein. Nur wenn du vom Urheber eine Nutzungslizenz ausgestellt bekommen hast, bist du berechtigt fremde Werke unter den in der Lizenz angegebenen Bedingungen zu nutzen, zu verändern oder zu verbreiten.

Einfach ein Bild zu nehmen und ne Quellenangabe zu setzen ist in etwa wie zu schreiben in welchem Autohaus man den Porsche gestohlen hat.

müssten dann nicht sehr viele videos gesperrt werden,denn das kommt ja sehr oft vor

@GrieferMC

Ja. Aber die Software von YouTube kann beileibe nicht jeden Verstoß automatisch erkennen. Und nicht jeder wird gemeldet. Entsprechend gibt es Fälle die Monate bis Jahre online bleiben und auch von den Urhebern entdeckt und direkt anwaltlich abgemahnt werden können.