Urheberrecht und Bußgeld bei Logos?

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"Das Logo der ARD erreicht nach einer Entscheidung des OLG Köln nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt." Schreibt Wikipedia-Schöpfungshöhe.

Warum sollte es den viel banaleren Logos von Apple, Windows und Youtube besser ergehen? Geschützt sind die sicher nicht als Werk der bildenen Künste laut UrhG § 2. Ähnlicher Ansicht sind die Autoren der blauen Quelle oben:

"Einfache Firmenlogos dürften daher urheberrechtlich nicht geschützt sein (unabhängig von dem Schutz als Geschmacksmuster und nach dem Markenrecht, der in vielen Fällen gegeben sein dürfte)."

Bleiben also Geschmacksmuster und Markenschutz. Biete also besser kein Kopfkissen mit diesen Logos an. Denn das Design könnte geschützt sei als Geschmacksmuster durch Eintrag bei dpma.de.

Und am besten gar keine Ware oder Dienstleistung unter diesen geschützten Marken! Unter heißt: "Leute, kauft meine tolle Apple-Bratpfanne!" Oder Schallplatten unter der Marke "Apple Records", wie es die Beatles taten - da gab es eine Klage von Apple.

Aber das tust du ja alles gar nicht, wenn du die Marken zum Objekt eines Kunstwerks machst! Du sagst ja nicht: "Leute, kauft Apple-Grafiken!!!"

Nein, du sagst: "Leute, seht diese tolle Lukas-Grafik an! Sie handelt von den Logos von Apple, Windows und Youtube."

Also verwendest du die Marken gar nicht markenmäßig, also als Marke (zum Anpreisen einer Ware oder Dienstleistung) - sondern du machst Kunst darüber; das ist nichts anderes als ein Journalist macht, der über diese Marken berichtet - und die dabei auch zeigen darf.

Mehr Ideen dazu unter Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen? Man beachte da auch das Urteil zu Gunsten der Marken-Parodie Bums Mal Wieder.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hey! :)

Vielen Dank! Du hast meinen Konflikt und mein Problem gut verstanden und mir sehr geholfen. Das hier soll nur mal ein persönlicher Dank an dich sein, da ich finde einen Daumen hoch ist zu unpersönlich für diese doch für mich viel bedeutenden Antwort!

Also: Ein dickes Dankeschön!

Mit freundlichen Grüßen, Lukas

Hallo! nochmals!

Da ich in letzter Zeit von mehreren Personen unsicher geworden bin wollte ich mich nochmal genaustens vergewissern.

Hier ist die oben genannte Website http://lukasblog.ohost.de/. Könntest du mir auch in diesem konkreten Fall sagen, ob dies gegen ein Gesetz verstößt oder anders irgendwelche Schwierigkeiten auftreten dabei kommen könnten? ps.: Auf Seite 2 gibt es auch Bilder mit Logos drauf.

Ich würde mich auch hier ebenfalls sehr auf eine Antwort freuen. :)

Mit freundlichen grüßen Lukas

@LyFire

Hallo Lukas,

auf Seite 2 ist dir ein Pleonasmus unterlaufen: "die beiden Logos zusammen zu fuisionieren." Fusion heißt schon zusammentun. Man kann schlecht etwas zusammenzusammentun, das ist ein weißer Schimmel, vulgo ein Pleonasmus.

Zur Grafik habe ich schon gesagt, was rechtlich zu sagen ist: Banale Gebrauchsgrafiken sind nicht geschützt als Werk der bildenden Künste im Sinne von § 2 UrhG.

Und falls sie es doch sind, darf man sie frei benutzen im Sinne von § 24 UrhG. Was dabei zu beachten ist, ist hier ausführlich geschildert.

Ein Rechtsgutachten über eine Freie Benutzung möchte ich hier aber nicht abgeben. Ich kann aber offenbaren, dass ich ohne Sorgen sowohl das Logo von Apple als auch das von Windows für jegliche Art von Verballhornung öffentlich verwenden würde - etwa so, dass eine Maus (eine elektronische) daran knabbert.

Gruß aus Berlin, Gerd

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder einen anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Anstelle des Schadensersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechtes erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.


Du musst die Firmen Microsoft&Apple anschreiben und nach einer Genehmigung Fragen.

(kann etvl. etwas geld kosten.)