Urheberrecht beim Bandlogo?
Da ich keine Fan-Tshirts meiner Lieblingsband "Panic! at the disco" in meiner Größe finde, will ich mir nun ein T-shirt auf "spreadshirt.de" mit ihrem Bandlogo machen lassen. Dort steht, dass das Urheberrecht bei den als Bild hochgeladenen Motiven beachtet werden muss. Meine Frage, darf ich ihr Bandlogo als Motiv für mein T.shirt drucken lassen? Schließlich benutz ich es nicht für eigene Werbezwecke und sonstiges. Und wenn ich ein Bild aus dem Internet nehme, wo jemand das Logo fotografiert hat, hat dieser "Fototgraf" auch speziell ein Urheberrecht auf sein Bild, obwohl das Motiv, das er fotografiert hat nicht von ihm ist? Danke schonmal im vorraus :)
2 Antworten
"Logos" erreichen zu 99% nicht die vom Gesetz her geforderte Schöpfungshöhe - nicht bezogen auf dessen Inhalt, sondern auf der Art und Weise wie es hergestellt wurde. Logos entstehen meist am Computer und werden vom Gesetz nur als Produkt eines Programms angesehen und nicht als "persönliche geistige Schöpfung".
Von diesem Standpunkt aus kollidiert es nicht mit dem Urheberrecht.
Jedoch kann es als Wort- oder Wort-Bildmarke geschützt werden, doch meist wird schon aus Kostengründen darauf verzichtet. Wer möchte, der kann mal unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger selbst das eine oder andere recherchieren... Weiter kann § 4 Nr.9 UWG ("Nachahmung") nicht auf privat handelnde Personen angewandt werden, dazu müsste gewerbliches Handeln vorliegen.
Du kannst also das Logo verwenden - jedoch nicht ein Bild des Logos, das ein Dritter angefertigt hat, dazu benötigst du die Erlaubnis desjenigen, ebnso wenn es in einer markenform eingetragen ist. Das Bild ist dann ggf nicht als Lichtbildwerk, aber als Lichtbild anzusehen und ist nach § 72 UrhG entsprechend geschützt.
Danke, jetzt weiß ich womit ich's zu tun habe! ;)
beim logo hängt es davon ab, ob es die nötige schöpfungshöhe erreicht, das ist ein sehr dehnbarer begriff. das logo von AC/DC z.b. ist markenrechtlich geschützt, weil es diese schöpfungshöhe eben nicht erreicht.
bei fotografien kann es tatsächlich vorkommen, dass der fotograf keine urheberrechte erreicht, weil er z.b. ein kunstwerk fotografiert. z.b. haben die künstler christo und jean clude alle urheberrechte an bildern vom verhüllten reichstag. d.h. sie haben an die postkartenverlage etc. lizenzen verkauft und verdienen so an jeder postkarte, die den verhüllten reichtsag zeigt, mit. soweit ich weiß ist der überlebende christo inzwischen der alleinige rechtsinhaber.
Thema "Cristo"... aber auch nur weil der Reichstag mit seiner Verhüllung nicht mit § 59 UrhG und der Forderung "bleibend" vereinbar war... der Richter hat gekniffen, weil die Kohle in dem Fall für Berlin wichtiger war als die Panoramefreiheit...