Urheberrecht bei Postkarten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Fotograf der Postkarte hat das Urheberrecht oder dessen Erben; s. § 2 UrhG. Das Nutzungsrecht an der Fotografie hat der Postkarten-Verlag - in der Regel das ausschließliche, vgl. § 31 UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Das heißt, du bist ausgeschlossen! Du musst den Verlag bitten, dir ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen für Facebook zwecks UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung = Zeigen im Internet.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du es mit dem Text reinstellt, nach dem Motto "diese Postkarte wurde an mich geschickt", dann ist es das gleiche, wie wenn du die Postkarte deinen Freunden zum Angucken weiterreichst.

Und ich kann dir mit ziemlicher Sicherheit auch sagen, dass der Fotograf/der Rechteinhaber niemals danach ahnden würde.