Urheberrecht - Software beim Notar hinterlegen?
Hallo,
ich schreib seit ewigkeiten an einer Software für CNC Maschinen. Mittlerweile hat das Stück Code Ausmaße erreicht wo man es einfach veröffentlichen muss.
Wenn ich mein Copyright schützen möchte (und das auch später nachweisen) muss ich also theoretisch alles ausdrucken und beim Notar hinterlegen lassen. So weit so gut... wie aber mach ich das wenn die Software noch in Entwicklung ist? Da kommen neue Funktionen hinzu und alte fliegen ggf. raus - wo und wie kann ich das absichern?
Bin für jeden Tipp dankbar!
1 Antwort
Der Notar dient dir nur als Zeuge - wenn auch als einer, der selten lügt vor Gericht, weshalb er dort eher als glaubwürdig anerkannt ist als etwa dein Bruder. Aber meist genügt auch dein Bruder, doch warum nicht gleich zwei Zeugen einweihen, das wirkt dann vor Gericht sicher genauso glaubwürdig wie ein Notar.
Und warum sollte es nicht genügen, wenn du dem Gericht glaubhaft versicherst, du hättest das Werk selbst geschaffen? Siehe dazu Wikipedia - Beweismittel - Parteivernehmung. Gut, dies lässt sich noch verstärken, wenn man Zeugen eine Kopie des Werkes in die Hand drückt und sie dafür einen Schrieb unterzeichnen lässt mit Datum, dass sie diese Kopie an diesem Tag erhalten haben. Dann spricht nämlich viel dafür, dass du das Werk als erster geschaffen hast - zumindest dann, wenn kein anderer (angeblicher) Urheber Zeugen für einen früheren Zeitpunkt seines eigenen Schaffens aufbieten kann.
Hilfreich kann es sein, bei allen wesentlichen Änderungen des Werkes diesen Vorgang mit einer neuen Kopie zu wiederholen - kostet ja nur einen Datenträger und ein Stück Papier - von dem man übrigens den Zeugen ebenfalls eine Kopie geben sollte, als Gedächtnisstütze vor Gericht!
Gruß aus Berlin, Gerd