Unzumutbares Wandlungangebot innerhalb Garantiezeit Grund genug für Rücktritt vom Kaufvertrag?
Folgender Sachverhalt:
Habe vor ca 1 Jahr einen Sony TV (X9005A) über den Onlineshop Satking erstanden, TV lief soweit einwandfrei, dann auf einmal fiel mir vor paar Wochen ein gelblicher Fleck in der Mitte auf, der innerhalb des Panels sich mit einem Durchmesser von ca 30cm verbreitet. Der TV wurde von mir sachgemäß mit einer Durchschnittsdauer von 3-5h täglich betrieben.
Nun folgte nach dem ersten Anruf bei Sony eine Reihe von Lösungsvorschlägen, um den TV mittels Einstellungen und Softwareresets neu zu kalibrieren und so den Fehler zu beseitigen oder zu vermindern, dies schlug jedoch fehl. Als Sony schließlich nun eingesehen hatte dass es sich eindeutig um ein Hardwaredefekt handelt bot man mir nun an, das Gerät gegen das direkte Nachfolgemodell X9005B auszutauschen, da eine Reparatur aufgrund nicht mehr lieferbarer Ersatzteile nicht möglich wäre. Nun gibt es aber folgenden gravierenden Unterschied zwischen beiden Modellreihen. Mein Modell verfügt über 3D Polarisationstechnologie, was für mich damals das ausschlaggebende Verkaufsargument darstellte, da ich die flimmerfreie 3D Darstellung mit den leichten Brillen ohne zusätzlichen Batteriebetrieb bevorzuge. Das Nachfolgemodell der Reihe B setzt allerdings wieder auf aktive Shuttertechnologie, was ein leichtes Flimmern mit sich bringt und bei mir auf Dauer unweigerlich zu Kopfschmerzen führt. Demnach würde eine Wandlung meines Geraätes mit passivem 3D zu einem anderen Gerät mit aktivem 3D nicht eine Nachbesserung darstellen, sondern eher eine Verschlechterung bedeuten. Es gibt allerdings mittlerweile ein Modell C, das wieder mit der passiven 3D Darstellung arbeitet. Ich habe Sony darum gebeten, mir anstelle des B Modells das C Modell zu liefern auch mit meinem Entgegenkommen, eine mögliche Zuzahlung zu tätigen. Nach erneuter Prüfung der Fachabteilung hat man aber meinen Vorschlag abgelehnt, da laut Sonys System ein Austausch nur mit einem direktem Nachfolgemodell möglich sei und mir wurde nun zugemutet, als einzig mögliche Option Modell B zu nehmen in Erwägung zu ziehen, da eine Verschlechterung nicht gegeben sei und von mir nur eine subjektive Betrachtung wäre. Daraufhin habe ich gefragt, ob die Option einer Gutschrift oder Kostenrückerstattung bestünde, daraufhin wurde mir gesagt, dass das nur der Servicepartner entscheiden kann und es in dem Fall eher negativ ausfallen würde.
Darf Sony innerhalb der Garantieansprüche wirklich zu solchen Methoden greifen und den Kunden mit einem Ersatzgerät abfertigen, das nur die Firma vorschlagen darf und nach Kundenbetrachtung gesehn eher eine Verschlechterung darstellt? Sony argumentiert nicht mit kundengerechten Features sondern technschen Daten auf dem Blatt, was nach deren Ansicht im Gesamten eine bessere Leistung darstellt. Man kann aber doch auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen? Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert, da er auf seiner Website keine Sonygeräte mehr anbietet. Daher nun meine Frage, was habe ich für Möglichkeiten bzw. besteht
2 Antworten
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ja sieht wohl sehr danach aus dass bei Garantieleistungen nicht direkt auf die Qualitätsansprüche und Wünsche des Kunden eingegangen wird, sondern sich das Unternehmen einfach auf deren Garantiebedingungen beruft, worin steht, dass sie nach eigenem Ermessen ein Austauschgerät bereitstellen. Nur steht darin nicht wie von einem Mitarbeiter behauptet, dass nur direkte Nachfolgemodelle laut deren Warenwirtschaftssystem berücksichtigt werden. Auch hab ich in irgendeinem anderen Thread mal gelesen, dass durchaus eine Skalierung auf ein höheres Modell bei Firma S möglich wäre, wenn man die Geduld aufbringt sich monatelang damit zu beschäftigen und zu ärgern.Aber kann man sich unter Umständen darauf beruhen, dass hier eindeutig die Tatsache vorliegt, dass man jetzt evtl. nicht ein technisch minderwertiges Produkt bekommt, aber dafür ein absolut nicht gleichwertiges, sondern anderes Produkt bekommt... das von der Ausstattung und Funktion deutlich abweicht, und nur lediglich die Tatsache des fortgesetzten Seriennamens eine Verbindung zum Vorgängermodell aufzeigt? Das wäre ja wie wenn man statt eines Autos mit Benzinmotor einen mit Dieselmotor bekommt. Das wäre ja eine deutliche Abweichung, spielt hier dann die subjektive Auffassung bzgl. des Empfindens einer eindeutig gravierenden Verschlechterung keine Rolle? Zu meinem 3D Konsum, ich schaue nicht täglich aber sporadisch und dann gern auch mal 2 Filme hintereinander. Bei der Polarisationstechnik hat man ein absolut flimmerfreies Bild und absolut kopfschmerzenfrei, bei der Shuttertechnik werden durch die ständig wechselnden Einzelbilder ein unruhiges Gesamtbild erzeugt, was auf Dauer (bei mir) unweigerlich zu Kopfschmerzen und Übelkeit führt. Wäre da evtl. ein ärztlicher Beleg als Argument hilfreich?
Du kannst sicherlich ein ärztliches Attest beilegen, wobei: Wenn du Zeit und Aufwand beim Arzt rechnest, kannst du auch Sony noch ein paar Briefe schreiben. Kannst du da nicht mal persönlich vorstellig werden? Das würde sicherlich noch mehr helfen.
Wie du schon selbst sagst, ist es aus Kundenbetrachtung eine Verschlechterung. Dies spielt aber insofern keine Rolle, als dass der technische Stand maßgeblich ist. Und da ist es nun mal Tatsache, dass das Nachfolgemodell technisch aktueller ist.
Ich würde Sony erneut um Wandlung zu Modell C bitten mit dem Hinweis, dass du durch die Technologie bei Modell B Kopfschmerzen bekommst. Bleib da hartnäckig, die wollen auch keine Kunden verlieren.
Persönliche Frage: Schaust du täglich stundenlang 3D? Dafür sind die Geräte nach wie vor nicht gedacht, auch wenn die Hersteller etwas anderes sagen. Sonst würdest du ja auch keine Kopfschmerzen bekommen.
Ansonsten: Natürlich kann man Äpfel mit Birnen vergleichen. Man kann auch einen Düsenjet mit einem Fass Bier vergleichen. Es werden nur nicht viele Übereinstimmungen dabei herauskommen. Aber vergleichen kann man alles miteinander.