Unzumutbares Wandlungangebot innerhalb Garantiezeit Grund genug für Rücktritt vom Kaufvertrag?

2 Antworten

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ja sieht wohl sehr danach aus dass bei Garantieleistungen nicht direkt auf die Qualitätsansprüche und Wünsche des Kunden eingegangen wird, sondern sich das Unternehmen einfach auf deren Garantiebedingungen beruft, worin steht, dass sie nach eigenem Ermessen ein Austauschgerät bereitstellen. Nur steht darin nicht wie von einem Mitarbeiter behauptet, dass nur direkte Nachfolgemodelle laut deren Warenwirtschaftssystem berücksichtigt werden. Auch hab ich in irgendeinem anderen Thread mal gelesen, dass durchaus eine Skalierung auf ein höheres Modell bei Firma S möglich wäre, wenn man die Geduld aufbringt sich monatelang damit zu beschäftigen und zu ärgern.Aber kann man sich unter Umständen darauf beruhen, dass hier eindeutig die Tatsache vorliegt, dass man jetzt evtl. nicht ein technisch minderwertiges Produkt bekommt, aber dafür ein absolut nicht gleichwertiges, sondern anderes Produkt bekommt... das von der Ausstattung und Funktion deutlich abweicht, und nur lediglich die Tatsache des fortgesetzten Seriennamens eine Verbindung zum Vorgängermodell aufzeigt? Das wäre ja wie wenn man statt eines Autos mit Benzinmotor einen mit Dieselmotor bekommt. Das wäre ja eine deutliche Abweichung, spielt hier dann die subjektive Auffassung bzgl. des Empfindens einer eindeutig gravierenden Verschlechterung keine Rolle? Zu meinem 3D Konsum, ich schaue nicht täglich aber sporadisch und dann gern auch mal 2 Filme hintereinander. Bei der Polarisationstechnik hat man ein absolut flimmerfreies Bild und absolut kopfschmerzenfrei, bei der Shuttertechnik werden durch die ständig wechselnden Einzelbilder ein unruhiges Gesamtbild erzeugt, was auf Dauer (bei mir) unweigerlich zu Kopfschmerzen und Übelkeit führt. Wäre da evtl. ein ärztlicher Beleg als Argument hilfreich?

Du kannst sicherlich ein ärztliches Attest beilegen, wobei: Wenn du Zeit und Aufwand beim Arzt rechnest, kannst du auch Sony noch ein paar Briefe schreiben. Kannst du da nicht mal persönlich vorstellig werden? Das würde sicherlich noch mehr helfen.

Wie du schon selbst sagst, ist es aus Kundenbetrachtung eine Verschlechterung. Dies spielt aber insofern keine Rolle, als dass der technische Stand maßgeblich ist. Und da ist es nun mal Tatsache, dass das Nachfolgemodell technisch aktueller ist.

Ich würde Sony erneut um Wandlung zu Modell C bitten mit dem Hinweis, dass du durch die Technologie bei Modell B Kopfschmerzen bekommst. Bleib da hartnäckig, die wollen auch keine Kunden verlieren.

Persönliche Frage: Schaust du täglich stundenlang 3D? Dafür sind die Geräte nach wie vor nicht gedacht, auch wenn die Hersteller etwas anderes sagen. Sonst würdest du ja auch keine Kopfschmerzen bekommen.

Ansonsten: Natürlich kann man Äpfel mit Birnen vergleichen. Man kann auch einen Düsenjet mit einem Fass Bier vergleichen. Es werden nur nicht viele Übereinstimmungen dabei herauskommen. Aber vergleichen kann man alles miteinander.