Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Kündigung provizieren?
Hallo,
mich beschäftigt zur Zeit folgende Frage, auf die jemand von Euch hoffentlich eine Antwort parat hat.
Folgender Fall: Ich arbeite seit dem 1.12 für ein Logistikunternehmen, bei dem ich "gezwungen" war, den unmoralischen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, da ich sonst in die Arbeitslosigkeit gerutscht wäre. In dem Arbeitsvertrag gibt es folgende Klausel: "Herr [XXX] verpflichtet sich zu Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit." Das diese Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt, ist mir bewusst, da so der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis ins beinahe unendliche schufften lassen kann, unter Berücksichtigung der 11 Stunden Freizeit.
Und genau das ist bei mir der Fall. Ich arbeite mit 5 Kollegen zusammen in einem 12qm Büro, wöchentlich ca. 70-80 Stunden, Mo-Sa, jede Woche, ohne Ausgleich. Es gab Tage, da wurde auch gerne mal von 05:30 bis 22 Uhr gearbeitet. Noch eine Klausel: "Sämtliche, geleisteten Arbeitsstunden sind mit dem fest vereinbarten Gehalt abgegolten". Wärend unsere gewerblichen Mitarbeiter all ihre Stunden abbummeln können, werden die der kaufmännischen einfach abgegolten. Es werden auch keine Nachtschichtzuschläge gezahlt und Sonntags- und Feiertagsarbeit wird ebenso mit dem Gehalt abgegolten und es wird kein Ausgleichstag gewährt. Ich habe mittlerweile gesundheitliche Probleme wegen dieser Arbeitsstelle bzgl. Magen/Darm, weil keine vernünftige Ernährung mehr stattfindet. Pausen gibt es nicht.
Nun möchte ich mit einer Dauerkrankheit meine Kündigung provozieren, um ALG 1 danach beziehen zu können. Meine konkrete Frage ist hierbei allerdings, ob es dann zu einer Sperre kommen könnte, weil der Arbeitgeber angibt, dass ein so langes Ausfallen des Mitarbeiters unzumutbar für ihn wäre oder ähnliches. Oder das dass Arbeitsamt sogar irgendwie sagt, dass ich Aufgrund der langen Krankheit eine Sperre bekomme.
Wer kann mir helfen?
9 Antworten
@lenzing42: wieso wäre das keine gute Idee? Ich habe wie geschrieben mittlerweile gesundheitliche Probleme aufgrund der vielen Arbeitszeiten, es wäre ja nichtmal aus der Luft gegriffen.
Meint ihr, wenn ich mit dem AA spreche und denen das Problem schilder, dass sie mir keine Sperre verhängen würden, auch wenn ich selbst kündige? Auf Jobsuche bin ich nebenbei, klar. Findet sich nur nichts...
Im Arbeitszeitgesetz steht nicht nur die 11 Stunden Pausenregelung. Laut deiner Schilderung verstößt deine Firma gegen fast alle Regelungen des Arbeitszeigesetzes. (max Arbeitszeit am Tag 10 Stunden, maximale Arbeitszeit pro Woche 60 Stunden aber maximal Wochenarbeitszeit im Quartalsmittel 48 Stunden ( kurz zusammengefasst)), dort sind auch Regelungen über Sonn- und Feiertagsarbeit. Wie du damit umgehst, kann ich dir nicht sagen. Kannst deine Firma Anzeigen, kannst dich von einem Arbeitsrechtler ( auch Gewerkschaft oder Kammer ) beraten lassen. Ich würde mir einen anderen Job suchen und dann kündigen und schauen ob ich Arbeitsrechtlich noch was für meine Mehrarbeit herausbekomme....die Vertragsklauseln sind u.U. nicht wirksam. Wichtig ist eine Dokumentation deiner Arbeitszeiten.Was das Büro betrifft, verstösst das wohl auch gegen die Arbeitsplatzverordnung.
@toele: habe ich bereits geschildert. Mein Arbeitgeber zuvor musste mich kündigen aufgrund von Auftragseinbrüchen. Bevor ich arbeitslos werden sollte, habe ich lieber alles genommen, was mir in die Hände fiel. Wie geschrieben ist es jetzt so, dass ich lieber arbeitslos wäre, als dort weiter beschäftigt zu sein.
Ein solcher Arbeitsvertrag ist nach meiner Auffassung von Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgesetz und Arbeitszeitgesetz sogar wierrechtlich und somit ungültiug. Ich würde das umgehend von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Schau dir die §§ 22 und 23 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im Netz an und geh umgehend zum Gewerbeaufsichtsamt.
Aber mit einer Dauerkrankheit die Kündigung zu provozieren ist keine gute Idee.
Such dir einen neuen Arbeitsplatz und kündige anschließend den alten Arbeitsplatz,dann gibt es auch keine Sperre.
Abgesehen davon muss man nicht mit einer sonst üblichen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen, wenn man wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen seinen Arbeitsplatz aufgibt.Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt klargestelllt.( Az.: L 9 AL 129/08)
Solltest du die eigene Kündigung erwägen, dann empfiehlt sich aber eine vorherige Rücksprache mit dem "Arbeitamt".