Unzulässiges Koppelgeschäft bei Miete?

3 Antworten

Ob das Koppelgeschäft zulässig ist oder nicht, darüber dürfte nach Abschluss der Verträge, um an die Wohnung zu gelangen, ein heftiger juristischer Streit entbrennen.

Wenn es wenig Wohnungen gibt, die noch dazu so günstig und gut gelegen ist, würde ich mir die Verträge vorlegen lassen und wenn sie preislich im vertretbaren Rahmen sind, warum nicht?

Dann erübrigt sich der Streit und man hat die gewünschte Wohnung.

Wenn man das nicht will oder fest vor hat, die Verträge anschließend anzufechten, sollte man doch am besten gleich die Finger davon lassen oder aber die Verträge so abschließen, dass sie nach kürzest möglicher Laufzeit wieder gekündigt werden können.

Das ist doch ein unzulässiges Koppelgeschäft und die Verträge wären dann doch anfechtbar

 

Das klingt zumindest so.

Unabhängig vom rechtlichen Aspekt würde ich aber mal prüfen, ob diese zusätzlichen Verträge auch so günstig sind, wie die Wohnung.

Eine private Haftpflichtversicherung muss man sowieso abschließen, jedoch da, wo man selbst will. 

Auch einen Strom- und Internetanbieter und TV- Anbieter sucht man normalerweise selbst. Eine Küche muss man nicht kaufen - man kann sie aber mitmieten.

Dein Neffe sollte die Finger davon lassen.  

Eine private Haftpflichtversicherung muss man sowieso abschließen

Nein.

@Havenari

Müssen tut man in der Tat nicht, aber es wäre doch schon sehr sinnvoll, wenn man nicht mehr über die Eltern versichert ist.

@Havenari

@Havenari

Wer das nicht macht, ist einfach nur dumm.

Fügst Du jemandem einen Schaden zu, bist Du zum Schadensausgleich verpflichtet. Das kann, wenn Du Pech hast, ziemlich viel Geld bedeuten, welches Du aus eigener Tasche zahlen musst. 

https://www.test.de/thema/haftpflichtversicherung/