Unzulässige E-Mail-Weiterleitung? Datenschutz?

3 Antworten

Nö. Zwar ist deine Idee grundsätzlich erst mal richtig, aber wenn deine Mail im direkten Zusammenhang mit der Bearbeitung des Sachverhaltes, zu dem du dich geäußert hast, weitergeleitet wird, ist das nmA nicht zu beanstanden.

Anders wäre es, wenn die Mail aus einem anderen Sachverhalt stammt und hier ohne deine Zustimmung verwendet wird.

Ich denke, dass eine eMail nicht ohne weiteres weitergeleitet werden darf - allerdings bin ich kein Anwalt. Eine eMail ist wie ein Brief "privat" ... würde (m)einen Anwalt anrufen.