Unzufrieden im Nebenjob. Kann ich kündigen?

6 Antworten

Nach 2 monaten kein geld dan will sie dich nicht bezhalen und deswegen hast du auch keinen kopie vom vertrag  du hast genug gründe für eine fristlose kündoegung den bis jetzt arbeits dudort schwartz und du machst dich strafbar asuch mus sie deine überstunden bezahlen und aknn sie nicht wegfallen laassen, an deiner stelle würde ich auch den zoll anonym informieren den nach 4  spätestnesn anch 6 wochen hat man sein geld.Deingeld kanst du einarbeiten den du warst in sovielen läden dase simmer jemandenn gibt der das bestätiegen kann.Würde sofort einen anwalt oder die gewerkschaft einschlaten und mit deren hielfe so kündiegen das du keine sperzeit beim amt bekomst.

du hast genug gründe für eine fristlose kündoegung

Nein! Welche sollten das denn sein??

den bis jetzt arbeits dudort schwartz und du machst dich strafbar

Das ist Unsinn!

"Schwarzarbeit" hat nichts damit zu tun, dass (noch) kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder noch kein Geld gezahlt oder eine Abrechnung ausgehändigt wurde.

so kündiegen das du keine sperzeit beim amt bekomst

Da es sich bei dem Nebenjob (neben dem Hauptjob) außerdem um einen Minijob (450 €) handelt, besteht aus diesem Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, somit gibt es auch keine Sperre bei einer Eigenkündigung.

Mal abgesehen von der grausigen Rechtschreibung ist das auch noch inhaltlich völliger Quark.

@AalFred2

Rechtschreibung: Stimmt zwar, aber daraus darf man  - unter Umständen (wenn es nicht die oft gebrauchte Ausrede "Handy" sein sollte) -  keinen Vorwurf machen (Legasthenie).

@Familiengerd

Aus diesem Grund tue ich das normalerweise auch nicht. Aber der Text oben zeigt eben keine Lese-Rechtschreibschwäche sondern das gedankenlose Hinrotzen einer Antwort, deren inhaltliche Qualität sich in der äusseren Erscheinungsform widerspiegelt.

@AalFred2

Okay, für mich aber fast unvorstellbar, selbst "hingerotzt" so chaotisch zu schreiben, was Interpunktion, Orthographie und Sinn/Inhalt betrifft - und das bei solch einem geschichtsträchtigen Namen!

@AalFred2

Seit wann Mus man monatelang  ohne  Lohn arbeiten nennt mal das Gesetz den das gibt es nicht .Das selbe gilt für die Überstunden die müssen immer vergütet werden egal ob mit Urlaub oder Geld.Sonst ist das eine Ausbeute außer im außer im Staats dienst ist das immer so.!

@herakles3000

Seit wann Mus man monatelang  ohne  Lohn arbeiten nennt mal das Gesetz den das gibt es nicht .

Das hat auch keiner behauptet.

Selbstverständlich muss man nicht "monatelang" ohne Geld arbeiten. Um aber fristlos deswegen kündigen zu können, muss ein erheblicher Teil des Lohns (oder der ganze Lohn) mehrere Male verspätet oder nicht gezahlt und der Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer deswegen mit der Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Kündigung) abgemahnt worden sein.

Erst dann, wenn diese Abmahnung erfolglos war, kann der Arbeitnehmer problemlos - und ohne Sanktionen bei Arbeitslosigkeit befürchten zu müssen - fristlos kündigen.

Daneben macht sich der Arbeitgeber in solchen Fällen schadenersatzpflichtig.

Das selbe gilt für die Überstunden die müssen immer vergütet werden egal ob mit Urlaub oder Geld.

Das stimmt nur bedingt!

Überstunden müssen nicht vergütet werden, wenn

> der Arbeitnehmer sie freiwillig gegen den Willen des Arbeitgebers oder ohne dessen Kenntnis leistet,

> in einem definierten zumutbaren Rahmen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit von Arbeitszeit und Entgelt eine pauschale Abgeltung mit dem zustehenden Entgelt vereinbart worden ist und

> wenn das Entgelt des Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt (zurzeit 6.200 €/mtl. West, 5.400 €/mtl. Ost).

Du befindest Dich vermutlich noch in der Probezeit? Dann kannst Du ohne Angabe von Gründen kündigen. Oder auch so:

http://www.vorlage-formulare.com/vorlage-arbeit/vorlage-fristloses-kundigungsschreiben/

Was aber nicht bedeutet, dass Du den Dir zustehenden Lohn trotzdem einfordern kannst und solltest. Schwierig wird sich wahrscheinlich der Nachweis der einzelnen Stunden gestalten.

Natürlich kannst du kündigen, besonders wenn ein triftiger Grund vorliegt. Einfach schriftliche Kündigung mit Begründung einreichen, am besten über die Post abwickeln (damit die Firma nicht behaupten kann sie wurde nicht standesgemäß in Kenntnis gesetzt) am besten als Einschreiben mit Rückschein versenden. Und das war's schon ...

Du musst keine Gründe nennen oder sagst einfach das du kein Geld bekommen hast 

Kündigen kannst du auf jeden Fall 

Ob Du eine Kopie hast oder nicht, der Vertrag besteht und muss auch erfüllt werden. Aber von beiden Seiten. Das bedeutet vermutlich, dass da drin steht, wie viel und wo Du arbeitest, und wie Dein Lohn gezahlt wird.

Natürlich kannst Du kündigen, vertraggemäß in 2 Wochen. Für eine fristlose Kündigung liegen wohl (noch) keine Gründe vor. Schau da:

http://meine-kuendigung.de/fristlose-kuendigung-arbeitnehmer/