Unwissentlich (!) auf Künstlernamen ausgestellte Rechnung - Problem mit Finanzamt?
Angenommen, ein Kunde ist mir gegenüber immer nur unter seinem Künstlernamen aufgetreten, so dass ich davon ausgehen muss, dass er tatsächlich so heißt. Demzufolge wurden Rechnungen stets auf diesen Künstlernamen ausgestellt, vom Kunden nie aus formalem Grund beanstandet und auch stets korrekt bezahlt.
Kann das für mich als Rechnungssteller problematisch werden, wenn ich aus irgendeinem Grund beim Finanzamt Rechnungen vorlegen muss, die auf ein Pseudonym ausgestellt sind?
(Hintergrund der Frage: Ich habe aus aktuellem Anlass die Vermutung, dass der Kunde ein Pseudonym benutzt, möchte da aber zwingende Bedenken - eben etwaige Finanzamtkonfusion - nicht nachbohren...)
3 Antworten
In Deinem Fall mußt Du nur die Rechnungslegungsvorschriften beachten. Du bist nicht verpflichtet die Rechnungsadresse auf Plausibilität zu prüfen. Wird eine Rechnung von Dir nicht beanstandet ist sie wirksam. Wenn Sie bezahlt wird und Du die Steuern hierauf korrekt abgeführt hast ist das für Dich völlig uninteressant. Problem könnte es beim Künstler geben, da er sich möglicherweise Vorsteuer zieht aber ggf. dazu nicht berechtigt wäre. Sonst ist das keine Frage alles korrekt.
solange du die einnahmen versteuerst, ist es ohne bedeutung, ob es den rechnungsempfänger tatsächlich unter diesem namen gibt
Keine Sorge! Wenn der Kunde den Irrtum nicht aufklärt, wurdest du von ihm getäuscht. Für diesen Irrtum kannst du nicht bestraft werden.