Unwissentlich (!) auf Künstlernamen ausgestellte Rechnung - Problem mit Finanzamt?

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In Deinem Fall mußt Du nur die Rechnungslegungsvorschriften beachten. Du bist nicht verpflichtet die Rechnungsadresse auf Plausibilität zu prüfen. Wird eine Rechnung von Dir nicht beanstandet ist sie wirksam. Wenn Sie bezahlt wird und Du die Steuern hierauf korrekt abgeführt hast ist das für Dich völlig uninteressant. Problem könnte es beim Künstler geben, da er sich möglicherweise Vorsteuer zieht aber ggf. dazu nicht berechtigt wäre. Sonst ist das keine Frage alles korrekt.

solange du die einnahmen versteuerst, ist es ohne bedeutung, ob es den rechnungsempfänger tatsächlich unter diesem namen gibt

Keine Sorge! Wenn der Kunde den Irrtum nicht aufklärt, wurdest du von ihm getäuscht. Für diesen Irrtum kannst du nicht bestraft werden.