Unwissender Pferdekauf durch Handschlag?

8 Antworten

Verträge können per 'Handschlag' zu Stande kommen. Wenn du aber von Anfang an gesagt hast, dass du nicht mit einer Kaufintention gekommen bist, bist du jetzt wahrscheinlich nicht Pferdebesitzerin...

Ich habe gesagt, ich schaus mir an und werde auch Probereiten. 

Lg :)

Man kann von jedem Kaufvertrag zurücktreten, solange kein Übergang stattgefunden hat. Ob dieser Kaufvertrag schriftlich, mündlich oder per Handschlag gemacht wurde ist da egal.

Sollte er dich darauf Festnageln wollen (kann er gar nicht) dann hast du ja hoffentlich noch deine Mutter in der Hinterhand, die das für dich Regeln kann.

Rechtsgültig ist die ganze Sache erst nach Übergang der Sache: Du bekommst Pferd - Händler bekommt Geld - jetzt wäre das eine fertige Sache, vorher nicht.

Die Mutter einer Volljährigen ist außenvor . Wenn eine Amazone nichts vom Pferd verstehte außer reiten , muß halt Lehrgeld folgen .

@Kuestenflieger

Die Mama hat aber bestimmt mehr Lebenserfahrung als die 19 jährige und Mamas bügeln sehr viel wieder aus. Rechtlich ist sie ja noch nicht mal an irgendwas gebunden.

Das hat definitiv nichts damit zu tun das ich keine Ahnung von Pferden habe! Und die habe ich zu genüge! Hier geht es um eine "missglückte" Geste! Bitte nochmals lesen, falls das nicht angekommen ist. Danke.

Ich habe jetzt mit der Besitzerin gesprochen und sie war mehr als verständnisvoll, sie hat meine Situation verstanden und es ist nun geklärt. Danke an alle hilfreichen Kommentaren! :)

Es ist ein mündlicher aber ich glaube von einem der beiden paetner muss bewisen wedern das der vertrag gedchlossen wurde und was der inhalt war

Ohne Übergang bzw. Übernahme der Sache ist noch gar nichts beschlossen. Jeder kann jederzeit vom Kauf zurücktreten. Ein Versprechen wurde nicht gemacht, genausowenig wie eine Anzahlung.

Hallo Isabel,
Nun kann man einen (Kauf-)Vertrag auch mündlich abmachen und es ist eben von alters her üblich, einen Kauf oder eine Abmachung (nicht nur in puncto Pferde) durch Handschlag zu besiegeln.  Kann sein, daß der Verkäufer dich drauf festnageln will und die anderen als Zeugen aufbieten will. Klar will er den Kauf perfekt machen.
Wenn du das Pferd doch nicht kaufen willst, wirst du ihm klar machen müssen, daß dein Handschlag eine Grußgeste und keine Besiegelung deiner Kaufabsicht war.
Wenn er das nicht akzeptieren will, geht evtl. kein Weg an einem Rechtsanwalt vorbei.

Alles Gute wünscht dir
DasDackodil

Ist die Tatsache, dass es beunabsichtig und unwissend war, dann von Belangen?

Man kann hier wirklich von einem (wenn es der Fall sein sollte) unwissenden Kauf sprechen.

Danke Lg :)

@ISABELBAMBI

Vorausgeschickt, ich bin kein Rechtsanwalt!

Es ist immer auch eine Sache von goodwill oder eben badwill.
Grundsätzlich gilt auch ein mündlicher Kaufvertrag. Abzuwarten ist jetzt, ob der Verkäufer auf dem "Handschlag" besteht oder akzeptiert, daß es eine Grußgeste war.
Er kann es natürlich auf die Spitze treiben und vor Gericht gehen.  Das du unwissend usw. warst, ist erst mal nicht von Belang (wie heißt es so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe, in diesem Fall vor Kauf nicht).
Es spielt aber eine Rolle bei der Beurteilung der Plausibilität.
Was ich hier erzählt habe ist der worst case. Rede noch mal mit dem Verkäufer. Ist auch ein bißchen Charaktersache, ob er versucht, dich auf diese Art festzunageln. Wär schon übel, aber nicht ausgeschlossen.

Gruß vom Dackodil

Herzlichen Dank für die Mühe!

Hast du natürlich nicht.