unwirksam vs. nichtig

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Die Nichtigkeit ist absolut. Die beabsichtigte Rechtswirkung tritt bzw. trat nie ein. Man kann die Nichtigkeit auch als Unwirksamkeit von Anfang an (ex tunc) umschreiben. Die Unwirksamkeit hingegen tritt meist erst später ein und kann oft sogar geheilt werden. Die Begriffe werden jedoch auch häufig synonym verwendet, das ist richtig.