Unwiderrufliche Freistellung ohne Arbeitsentgelt?

5 Antworten

Freistellung ohne Bezahlung? Wenn das so in der Kündigung steht und diese nicht fristlos ist, muss bezahlt werden.

Es gibt zwei Arten von Freistellung. Bei einer widerruflichen Freistellung lässt der AG den AN nicht arbeiten, kann evtl. vorhandene Überstunden in die Freistellung einrechnen aber keinen Resturlaub, da er den AN jederzeit bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder zur Arbeitsleistung heranziehen kann.

Bei einer unwiderruflichen Freistellung muss auch bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden, der AG kann hier aber nicht nur evtl. vorhandene Überstunden sondern auch evtl. vorhandenen Resturlaub in die Freistellung einrechnen. Er kann den AN nicht mehr zur Arbeit einteilen.

Eine unbezahlte Freistellung brauchst Du Dir nicht gefallen zu lassen. Fordere den AG schriftlich zur Zahlung während der Freistellung auf. Zahlt er nicht muss Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wie sieht es denn aus, hast Du eine Kündigungsschutzklage laufen oder greift das Kündigungsschutzgesetz nicht weil es sich z.B. um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften handelt?

Geht so eigentlich nicht. Entweder es ist eine fristlose Kündigung, dann gibt es natürlich kein Geld. Geht aber nur, wenn Du wirklich Mist gebaut hast.

Oder man wird freigestellt. Aber dann laufen die Bezüge weiter. Hier versucht jemand zwei Dinge zusammen zu bringen, die nicht zusammen gehören. Falls Dir Dein Chef da was zum Unterschreiben gibt, bloß nicht!

Wenn du eine Kündigung zum 31. Oktober bekommen hast, kann der Arbeitgeber dich in gewissen Grenzen freistellen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten der Freistellung: die widerrufliche und die unwiderrufliche Freistellung. Der unterschied ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer widerruflichen Freistellung jederzeit wieder zur Arbeit auffordern kann. Eine unwiderrufliche Freistellung bedeutet eine Freistellung ohne die Möglichkeit den Arbeitnehmer zurückzurufen. Beide Formen der Freistellung sind mit einer weiteren Fortzahlung des Lohnes verbunden. Rein rechtlich ist auch eine unbezahlte Freistellung denkbar. Hierzu bedarf es jedoch einer Vereinbarung.

Da nicht bekannt ist, was hier genau an Dokumenten vorhanden ist und aus welchem Dokument sich ergeben soll, dass die Freistellung unbezahlt ist muss auf jeden Fall gegenüber dem Arbeitgeber in nachweisbarer Form widersprochen werden und der Arbeitgeber in Verzug gesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt bleibt letztendlich nur die klageweise Geltendmachung.

Nicht mehr arbeiten und kein Geld.

Du bist wohl quasi fristlos entlassen.. nur dass sue ben zusehen, die Frist zu halten. Ggf. ist es sinnvoll, das von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft prüfen zu lassen (für fristlos muss man ziemlich Bockmist genaut haben.. was war los?)

Du bekommst frei und erhältst dafür eben auch keine Bezahlung.

Aber Kündigungsfrist laut der Kündigung bis zum 31 oktober

@Silv84

Solche Kündugungen sind nur rechtens, in wenigen Extremfällen, bei denen der Arbeitnehmer etwas sehr gravierendes angestellt hat. meist strafrechtlich relevant. Steht sicher irgendwo.

@2AlexH2

Was strafrechtlich was zum Beispiel?

@Silv84

Keine Ahnung, Veruntreuung in grösserem Umfang mit Gefahr zur Vertuschung?

@2AlexH2

Um Himmelswillen