Unwahrer Vorwurf zum Umtauschbetrug
Hallo,
Folgendes ist in einem Kaufhaus passiert.
Ich kaufte morgens einen Artikel, später wollte ich den gleichen Artikel nochmals kaufen, habe mich aber während dem Gang zur Kasse umentschieden.
Ich hatte keine Lust in die jeweilige Abteilung zu latschen und bin an die nächste Kasse und sagte der VK dass ich den Artikel zurückgeben möchte, Sie sagte dass Sie den Kassenbon braucht und so verpeilt ich bin, gebe ihr den bon vom artikel den ich bereits am morgen gekauft und zu hause habe.
Kurze Sekunden später kapiere ich, dass die Verkäufer mich missverstanden hat und ich formulierte, dass ich den Artikel lediglich bei Ihr abgeben möchte und nicht nochmal extra in die Abteilung laufen will. Ergo: Wir entschuldigten uns beide für die Missverständnisse und ich trat den Weg nach draußen an.
Am Ausgang bimmelte der Alarm als ich durchging und zwei Männer packten mich un, zerrten Sie mich mit ins Büro, obwohl ich keine Ware bei mir hatte. Schock !!Sie erzählten , dass ich versucht habe, die Ware aus dem Regal mit dem alten Bon umzutauschen.
Die Typen machten sich über mich mit abwertenden Sprüchen lächerlich, ließen mich wie einen Kriminellen behandeln, Gegenargumentation Zwecklos..2 Stunden war ich im Büro! Die Detektive konnten kaum deutsch, sogar der Polizeibeamte musste mich am Telefon fragen, was nun Sache war.Anzeige wurde erstellt. Werde ich in den nächsten Tagen erhalten.
4 Antworten
Was bitte würdet Ihr tun, mir kam das vor wie ein schlechter Film!
Anwalt nehmen? Alleine klären?...
Du solltest unbedingt herausbekommen, wie die Verkäuferin hieß. Die ist Deine Entlastungszeugin. Dann wirst Du in dem gesamten Verfahren, das jetzt auf Dich zukommt, die Tat leugnen müssen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen - falls das Verfahren nicht vorher schon nach § 170 II StPO eingestellt wird. Und dnan kannst Du nur hoffen, daß der Eindruck der Verkäuferin darüber, daß es ein Irrtum war, so eindeutig ist, daß am Ende des Verfahrens dann ein Freispruch steht.
Aber keine Angst: Selbst wenn das daneben geht und am Ende ein Gericht der Meinung ist, daß Du einen versuchten Betrug begangen hast, werde da (je nach Alter) nicht mehr als ein paar Sozialstunden oder ein paar Euros Geldstrafe bei rumkommen.
Ich würde erst einmal Ruhe bewaren und warten bis du einen schriftlichen Vorwurf hast, diesen nehmen und dann zum Anwalt gehen.
By the way um wie welchen Artikel handelt es sich?
Das Kaufhaus wird nicht wegen einem Stift vor Gerricht ziehen.
Das klingt alles ein wenig daneben. Warum sollte es klingeln, wenn Du keine Ware dabei hast? Und natürlich ist "der Versuch" in den meisten Fällen strafbar. Aber hier hat sich das ja alles aufgeklärt. Wobei es schon ein wenig komisch aussah, wie Du da vorgegangen bist. Die Idee ansich ist ja nicht schlecht ;-) Dennoch würde ich einer Anzeige gelassen entgegensehen. Als Kaufhaus würde ich Dir dennoch Hausverbot aussprechen.