Unwahrer Vorwurf zum Umtauschbetrug

4 Antworten

Was bitte würdet Ihr tun, mir kam das vor wie ein schlechter Film! 

Anwalt nehmen? Alleine klären?...

Du solltest unbedingt herausbekommen, wie die Verkäuferin hieß. Die ist Deine Entlastungszeugin. Dann wirst Du in dem gesamten Verfahren, das jetzt auf Dich zukommt, die Tat leugnen müssen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen - falls das Verfahren nicht vorher schon nach § 170 II StPO eingestellt wird. Und dnan kannst Du nur hoffen, daß der Eindruck der Verkäuferin darüber, daß es ein Irrtum war, so eindeutig ist, daß am Ende des Verfahrens dann ein Freispruch steht.

Aber keine Angst: Selbst wenn das daneben geht und am Ende ein Gericht der Meinung ist, daß Du einen versuchten Betrug begangen hast, werde da (je nach Alter) nicht mehr als ein paar Sozialstunden oder ein paar Euros Geldstrafe bei rumkommen.

Ich würde erst einmal Ruhe bewaren und warten bis du einen schriftlichen Vorwurf hast, diesen nehmen und dann zum Anwalt gehen. 
By the way um wie welchen Artikel handelt es sich? 
Das Kaufhaus wird nicht wegen einem Stift vor Gerricht ziehen.

 Das klingt alles ein wenig daneben. Warum sollte es klingeln, wenn Du keine Ware dabei hast? Und natürlich ist "der Versuch" in den meisten Fällen strafbar. Aber hier hat sich das ja alles aufgeklärt. Wobei es schon ein wenig komisch aussah, wie Du da vorgegangen bist. Die Idee ansich ist ja nicht schlecht ;-) Dennoch würde ich einer Anzeige gelassen entgegensehen. Als Kaufhaus würde ich Dir dennoch Hausverbot aussprechen.