Unverständlicher Brief vom Anwalt

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Heißt das, dass mir jetzt ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde?

Gehe ich recht in der Annahme, dass der "Rechtsanwalt ***" Dein bisheriger Anwalt ist?

Mit anderen, einfacheren Worten: Dein Anwalt (=Wahlverteidiger) stellt in Deinem Namen den Antrag, zum (staatlich bestellten) Pflichtverteidiger gemacht zu werden.

Normalerweise wird dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und dass ihm andernfalls ein durch das Gericht bestellter Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Hat der Angeklagte bereits einen Anwalt als Wahlverteidiger mandatiert, hat dieser die Möglichkeit, einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger zu stellen, wobei er für diesen Fall sein Wahlmandat niederlegen muss.

Und wenn ja, bedeutet das, dass das Gericht eine Haftstrafe vorsieht?

Das heißt zuallererst, dass das Gericht einen oder mehrere der in § 140 StPO genannten Gründe für gegeben hält. Wenn das Verfahren allerdings im ersten Rechtszug am LG stattfindet, könnte das ein Indiz für eine drohende Freiheitsstrafe > 4 Jahre sein.


Das bedeutet erst einmal, dass der Anwalt die Pflichtverteidigung und Beiordnung beantragt hat.

Bitte frag doch Deinen Anwalt, schließlich bist Du sein Mandant!

Der ist bis nächste Woche im Urlaub und deshalb nicht erreichbar

Ja, Du hast einen Pflichtverteidiger bekommen. Über das Strafmaß sagt das nix aus, das wird das Gericht entscheiden. Außer Du wurdest in flagranti bei Mord oder schwerem Raub erwischt. Da sieht's dann allerdings duster aus. M.R.