unverschuldeten Autounfall - auf Unfallfragebogen der gegenerischen Versicherung bestehen?
Ich war vor kurzer Zeit in einen eindeutig nicht von mir verursachten Unfall verwickelt. Die gegnerische Versicherung (AXA) hat mir nun ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie um einen Anruf gebeten hatte. Der Sachbearbeiter am anderen Ende meinte dann, dass sie "das lieber persönlich besprechen". Weiter hieß es, ich solle das Gutachten und den Arztbericht, welcher im Zusammenhang mit dem Unfall erstellt wurden, zusenden. Alles Weitere würde dann folgen.
Sollte ich auf einen Unfallfragebogen o.ä., in dem ich schriftlich festhalte, dass ich nicht Schuld war, bestehen? Es kommt mir irgendwie komisch vor, dass mir nichts entsprechend schriftliches vorliegt! Evtl. hat der Unfallgegner bereits sein Verschulden angegeben. Sollte ich ggf. hiervon eine Kopie verlangen?
Falls Fragen oder Unklarheiten bestehen, hier noch der Unfallverlauf:
Der Unfallgegner fuhr mir mit etwa 20 km/h hinten ins Auto rein. Ich stand auf der Fahrbahn und wartete auf den Gegenverkehr, da ich links abbiegen wollte. Keine Ahnung ob er mich zu spät gesehen hat, zu schnell war oder die Winterreifen schlecht auf der nassen Fahrbahn bremsten... Bereits am Unfallort (ohne Polizei) war klar, dass der Unfallgegner sich selbst als Unfallverusracher sieht. Wir tauschten alle notwenigen Daten aus und ich fuhr ins Krankenhaus um Verletzungen auszuschließen. Hierbei wurde eine HWS-Distorsion festgestellt und ich wurde für den Unfalltag und 2 weitere Tage krank geschrieben. Mein Auto ist laut Gutachter ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Kfz-Gutachten ist auf dem Weg zur Versicherung und ich werde ihr noch den Arztbericht für die Berechnung des Schmerzensgeldes zusenden.
3 Antworten
Soweit ich das lese, ist alles im Lot. Die Versicherer verschlanken sich seit Jahren und schaffen Überflüssiges ab. Dazu gehören auch Schadenmeldungen, die nicht notwendig sind, weil die Faktenlage eindeutig ist. Theoretisch läuft bei Dir alles nach Plan. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann nimm Dir einen Anwalt (die AXA muß den bezahlen). Du hast einen Totalschaden, das bedeutet, Du wirst mit Geld abgefunden. Wenn das für Dich i.O. ist, dann laß Dich auszahlen. Wenn nicht, laß die 130%-Regelung prüfen. Diese Option hast Du noch.
Danke! Das klingt doch schonmal sehr beruhigend... Typisch, dass man im Bürokraten-Deutschland sofort Verdacht schöpft, wenn mal zu wenig Formulare und Schriftwechsel auftauchen ;D
Hm. Normalerweise dokumentiert man den Unfall direkt am Unfallort. Dafür gibt es doch überall diese Unfallprotokoll-Vordrucke (z.B. vom ADAC). Das wird von den beteiligten unterschrieben. Da hätte sich dann auch direkt das Schuldgeständnis des Beteiligten dokumentieren lassen.
gehe nicht ohne anwalt dahin