Unverschuldete Kontopfändung
Hi mein ehemaliger Partner aus einer GBR konnte nach Auflösung der Firma seinen Teil der Gewerbesteuer nicht zahlen. Da ich nun auch mit für diese Steuer hafte haben sie, da bei ihm nichts zu holen war und er auch auf mehrfache Mahnungen offensichtlich nicht reagiert hat mein Konto Gepfändet und die fehlenden 490 Euro eingezogen.
Nun möchte ich nicht durch seine Schuld negative Schufa Einträge bekommen. Da laut Bank das Geld erstmal für 4 Wochen eingefroren ist frage ich mich ob ich nicht die 490 Euro einfach ans Gewerbeamt überweisen kann so das die Pfändung ihre notwendigkeit verliert. Damit sollte die Sache doch eigentlich vom Tisch sein.
5 Antworten
Eine Pfändung wird nicht bei der Schufa eingetragen.
Nur die eidesstattliche Abgabe der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher (>Privatinsolvenz...) wird eingetragen. Aber das sollte sich bei einem Betrag von 450 Euro ja wohl vermeiden lassen.
Natürlich kannst du das. Aber es wird dir nicht einfach das Konto gepfändet, bevor dir nicht diese Möglichkeit angeboten wurde.
Naja offensichtlich schon. Ich habe immer eine Kopie der Mahnung die an IHN addressiert war bekommen aber ich wurde nie persönlich darüber informiert das er nicht zahlt. Ich habe sogar vor 2 Wochen dort angerufen und gefragt wie denn der Stand sei und ob er gezahlt hätte und da sagte man mir das er 4 Wochen rückfällig wär. Darauf hin bot ich an seine Raten weiter zu zahlen um genau dieser Situation vorzubeugen was dann ok war. Nun haben sie trotzdem gepfändet obwohl ich die Rate gezahlt hab.
als ehemaliger Mitinhaber bist Du , ebenso wie Dein Partner, zu gleichen Teilen fuer eine korrekte Beendigung und Abwicklung des Geschaeftes gegenueber den beiteiligten Behoerden und Glaeubigern verantwortlich. Durch die Zahlung des Betrages ist selbstverstaendlich die Grundlage der Kontopfaendung nicht mehr vorhanden. Du solltest aber auf jedenfall die Loeschung dieser Eintragung bei der fuer Dich zustaendigen Schufa beantragen und auch die Erledigung ueberwachen. Dies gilt im uebrigen auch fuer andere Schutzorganisationen,wie z.B. die Creditreform .
Mich wundert allerdings die Tatsache,das es bei Dir ueberhaupt zu einer Kontopfaendung gekommen ist. Dies setzt doch normalerweise erst einen relativ langen Weg des Zivilrechts - Mahnungswesen bis hin zum Mahn-und Vollstreckungsbescheid voraus. Spetestens beim Erscheinen des Gerichtsvollziehers haettest Du hier fuer Klarheit sorgen koennen bzw. muessen.
Du solltest Dich mit der Stadt in Verbindung setzen und mit Ihnen die sofortige Zahlung vereinbaren; das müsste dann evtl. bar bei der Bank eingezahlt werden oder von einem anderen Konto überwiesen werden.
Man wird dann einen Nachweis der Zahlung fordern bzw. auf die Gutschrift warten und dann die Pfändung aufheben.
Das geht nicht; Du mußt Dich an die Stadt wenden; nur die kann die Pfändung aufheben...
in Dem Moment wo Du der Bank sagst, dass sie überweisen dürfen, ist Dein Konto wieder frei.
Aber wieso unverschuldet. Du warst an der Gesellschaft beteiligt. Es war eine Verpflichtugn der Gesellschaft. Du haftest für die Gesellschaft.
Das Ding ist rund.
Du kannst im Innenverhältnis versuchen Dein Geld vom Partner zurück zu bekommen.
Es geht mir grad weniger um das Geld. Das Konto ist ja auch nicht gesperrt weil die geforderte Summer ja vorhanden ist. Nur der Betrag ist eingefroren. Und das die Sache rechtlich in Ordnung ist weis ich auch. Ich will lediglich einen negativen Schufa Eintrag verhindert. Habe einige Kredite laufen und ich hatte mit sowas noch nie Probleme und nur weil er sich nicht an Vereinbarungen gehallten hat die er mit denen getroffen hat pfänden die sofort bei mir. Ich hätte das Geld auch so gezahlt sie hätten es mir nur persönlich sagen müssen und nicht über Kopien von Mahnungen die an ihn addresiert waren.
Schufa mußt Du nicht fürchten, weil die Finanzämter udn Stadtverwaltungen nicht melden.
Kann ich der Bank auch sagen das der gepfändete Betrag ruhig sofort überwiesen werden darf und gilt ds dann noch als Pfändung?