Unverbindliches Angebot zurückziehen?
Guten Abend liebe Community,
mir ist heute auf Arbeit etwas äußerst unangenehmes passiert.
Ich erhielt eine telefonische Anfrage für die Buchung eines Konferenzraumes in unserem Hause. Ich hab der Kunden den Vorschlag gemacht, ihr per Mail ein unverbindliches Angebot zu schicken. Bevor ich dies tat, habe ich natürlich gecheckt, ob der Raum zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt verfügbar ist (Ja). So, ich schickte ihr das Angebot und erwähnte in der Mail nochmals, dass das Angebot unverbindlich ist. Das war kurz vor Feierabend. Zufälligerweise, checkte ich dann nochmals unseren Kalender und stellte fest, dass der blöde Kalender mir nicht anzeigte, dass der Raum an diesem Tag doch schon vergeben ist. Also rief ich völlig verärgert und verzweifelt die Kundin an, welche ich dann leider nicht mehr erreichen konnte. Ich war so sauer, wütend und enttäuscht, dass ich vergaß, sie per Mail zu informieren. Ich hab jetzt so Angst, ihr morgen mitzuteilen, dass der Raum doch vergeben ist. Mir ist das so unangenehm und ich habe Bammel, dass sie eine schlechte Bewertung hinterlässt oder eine Beschwerde bei meinem Chef einreicht. Vor allem ist mir so ein Fehler noch nie zuvor passiert. Was mach ich denn nun? :(
Hilfeeeeeee :'(
4 Antworten
Juristisch: Rechtlich gesehen hast du eine Anfrage zur verschickt.
Invitatio ad offerendum - Also eine Aufforderung, dass die Kundin dir ein Angebot macht. Das musst du dann natürlich noch annehmen.
Das hast du hier offensichtlich nicht getan, deshalb ist kein Geschäft zustande gekommen. Das ist erstmal die Rechtslage bis zur Gerichtsverhandlung, die nicht stattfinden wird bei solch einer niedrigen "Schadenssumme". Rechtlich bist du sicher.
Jedoch hast du konkludent zu verstehen gegeben, dass der Raum frei ist und die Kundin sich nun darauf verlässt, dass ihr der Raum zur Verfügung steht.
Das wäre so, als würde ich bei Amazon bestellen und mir wurde sogar zugesagt, dass ich die Ware morgen kriege und dann doch nicht, ohne mich zu informieren.
Denkt man einen Schritt weiter, können Schadensersatzansprüche durch die Kundin geltend gemacht werden, da sie einen sogenannten Vertrauensschaden erlitten hat.
Der Schaden wird dann errechnet aus Anfahrtskosten und die Differenz des Preises (wenn der Ersatzraum teurer sein sollte).
Der Chef wird sicherlich davon erfahren, außer die Kundin ist sehr sehr nett.
Ich empfehle, dass du dich auf ein unangenehmes Gespräch vorbereitest.
Nicht entschuldigen. Empfehlenswert ist den Fehler ganz genau zuzugeben und zu versichern, dass du aus dem Fehler gelernt hast. Fertig aus. Nicht es tut mir leid etc. das ist unprofessionell.
Viel Glück
Du rufst sie an und sagst ihr genau das: dass es leider ein technisches Problem gab und die Buchungen für den Raum nicht aktualisiert waren. Dann entschuldigst Du Dich und bietest ihr an, ob es nicht auch ein anderer Tag sein könne oder ob Du ihr sonst wie behilflich sein kannst.
Und dann schickst Du nochmal eine Mail hinterher, damit Du nachweisen kannst, dass Du das Angebot widerrufen hast.
Ist unangenehm, aber halb so wild. Es war nur unverbindlich und es ist noch kein Vertrag zustande kommen. Gräm Dich nicht, sowas kann passieren. Wichtig ist, dass Du höflich und zuvorkommend bleibst.
Hi! Keiner macht gerne Fehler - aber die Geschichte zeigt, dass sie passieren. Ich sage immer, wenn es passieren soll passiert es - egal wie sehr man aufpasst. Sei einfach professionell, entschuldige Dich und biete evtl. eine Alternative an falls möglich - das mal iegendwo der Wurm drin ist kommt vor.
Alles halb so wild. Gruss Don
Du musst der Kundin schon Deinen Irrtum mitteilen. Schlimmer wäre es, wenn sich die Kundin auf den freien Raum verlässt und im letzten Moment buchen möchte. Dann wäre der Ärger erst recht vorprogrammiert.