Untervermietung - GEZ und Internet von der Steuer absetzten?
Ich vermiete zwei Zimmer in einer Drei-Zimmer-Wohnung, in der ich selbst wohne (Hauptmiete). In den Mietverträgen ist festgehalten, dass ich Internet & TV zur Verfügung stellen muss. Kann ich die Kosten für GEZ und Internet anteilig (66%) als Werbungskosten geltend machen?
3 Antworten
Den Internetzugang anteilig wohl ja. Wobei ich hoffe, dass du dich als Anschlussinhaber hinreichend juristisch gegen die missbräuchliche Nutzung durch deine Untermieter abgesichert. Du bist als Anschlussinhaber in der sog. "Störerhaftung".
Beim Rundfunkbeitrag würde ich nein sagen, denn als Werbungskosten kann man nur Kosten geltend machen, die durch die Vermietung entstehen. Dies ist beim RFB nicht der Fall
Du bist als Anschlussinhaber in der sog. "Störerhaftung".
Nö.
Die ist so gut wie tot.
Rundfunkbeitrag ehr nicht, denn die Vermietung tangiert diesen nicht. Pro Wohnung ist ein Beitrag fällig.
Internet könnte möglich sein.
Betriebskostenerfassung erfolgt nach Pauschale oder Vorauszahlung?
GEZ und Internet mache ich anteilig als Werbungskosten geltend. Bisher hatte das Finanzamt nichts dagegen einzuwenden...