Untervermietung - GEZ und Internet von der Steuer absetzten?

3 Antworten

Den Internetzugang anteilig wohl ja. Wobei ich hoffe, dass du dich als Anschlussinhaber hinreichend juristisch gegen die missbräuchliche Nutzung durch deine Untermieter abgesichert. Du bist als Anschlussinhaber in der sog. "Störerhaftung".

Beim Rundfunkbeitrag würde ich nein sagen, denn als Werbungskosten kann man nur Kosten geltend machen, die durch die Vermietung entstehen. Dies ist beim RFB nicht der Fall

Du bist als Anschlussinhaber in der sog. "Störerhaftung".

Nö.

Die ist so gut wie tot.

Rundfunkbeitrag ehr nicht, denn die Vermietung tangiert diesen nicht. Pro Wohnung ist ein Beitrag fällig.

Internet könnte möglich sein.

Betriebskostenerfassung erfolgt nach Pauschale oder Vorauszahlung?

GEZ und Internet mache ich anteilig als Werbungskosten geltend. Bisher hatte das Finanzamt nichts dagegen einzuwenden...