Unterstützung vom Amt? Wohnung über 18, wegen Problemen daheim?

8 Antworten

Wenn ich die dazu immer wieder gestellten Frage lese, beginnen doch die "familiären" Probleme eigentlich mit Beginn der Pubertät. Also sind diese so normal, dass da kein "Amt" regaiert. Ein Jobcenter kann und darf nicht unterstützen, denn Du stehst dem nicht zur Arbeitsvermittlung zu Verfügung.

Ansonsten, müssen Deine Eltern für Dich bis zur Vollendung Deines 25. Lebensjahres aufkommen. Ausserdem müsste erst untersucht werden, bei wem denn der Auslöser für Probleme zu suchen ist.

Bis Du 25 bist, sind Deine Eltern unterhaltspflichtig.

Das bedeutet, es gibt kein Hartz 4.

Ausnahmen gelten nur in ganz besonders schweren Fällen familiärer Probleme (Gewalt, Verwahrlosung, Missbrauch), hierzu muss das Jugendamt einbezogen werden.

Wie siehts denn aus, wenn die Eltern nicht genug verdienen um Unterhalt zu bezahlen, aber auch nicht länger wollen dass das Kind bei Ihnen wohnt? Ich meine ich werde mich zwar noch selbst informieren gehen, aber dennoch wäre es gut einige Sachen vorher zu wissen. Danke schonmal. :)

@LucyN

Was meinst Du, was Unterhaltspflicht bedeutet? Dass sie Dich einfach mal vor die tür setzen können und warten, dass der Staat dann für Dich aufkommt?

Die ARGE zahlt eigentlich keine Unterstützung für unter 25 Jährige. Wenn Du ausziehen willst, müssen Deine Eltern für Deinen Lebensunterhalt aufkommen, solange Du zur Schule gehst oder eine Ausbildung machst. Nur in seltenen Fällen wird da eine Ausnahme gemacht. Wenn es familäre Probleme gibt, wird die ARGE das vor Ort prüfen. Bevor Du also eine Wohnung mietest, erst Rücksprache bei der Arge nehmen. Übrigens wurde diese Frage schon unzählige Male gestellt, wenn Du auf dieser Seite wieter nach unten scrollst, findest Du diese und die Antworten dazu.

stütze gibts erst ab 25, so lange musst du bei deinen Eltern Wohnen bleiben, bei Problemen mit den Eltern, müsstes du zum Jugendamt vllt. kommst du in ein Bereutes Wohnen

Ist die Unterstützung ab 18 generell möglich?

Ja

Ist der Grund "Familiäre Probleme" ausreichend?

Nein

Dennoch, sollte ich nächstes Jahr keine arbeit haben, würden sie mich trotzdem unterstützen?

Falls ein wichter Grund anerkannt wurde: Ja

Ansonsten: eine generelle Unterhaltspflicht der Eltern bis zum 25 Lebensjahr existiert nicht!!!