Unterstützung bei den Kosten fürs Umgangsrecht?

2 Antworten

die sache mit dem sorgerecht kannst du heilen, indem du es einfach beantragst. lade zur mediation ins jugendamt, dort kannst du es dann erklären. wenn sich die km weigert, dann beantrage es gerichtlich.

für den umgang kannst du weiter kosten für den umgang beantragen. du wirst sehen ob dabei was rumkommt oder ob das jc sagt, für eine temporäre bg besteht kein bedarf mehr. nimm auch die kosten der fahrt mit rein alle 14 tage.

vielleicht wäre dir ans herz zu legen, die 270 km entfernung zu verringern in dem du in den ort deiner ex ziehst und so weniger kosten hast.

Das hat mit dem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter nicht klever geregelt.

Das hat sie automatisch, wenn sie unverheiratet ein Kind bekommt.

DU hättest es in Angriff nehmen müssen, das Sorgerecht zu erhalten, das ist nicht Job der Mutter.

Frag beim Jobcenter, ob Du da noch aufstocken kannst.

Sonst steht Dir weder vom Jugendamt noch von sonst einer Stelle etwas zu.

Du zahlst nicht den vollen Unterhalt - und willst ernsthaft, dass die Mutter noch etwas dazu gibt?

Wer ist hier altklug, nicht hilfreich und total bescheuert?

Du bist eigentlich verpflichtet Dir einen Nebenjob zu suchen, wenn das Gehalt nicht für den Mindestunterhalt reicht.

Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte.

ChrisMo 
Fragesteller
 13.09.2016, 21:27

Sowas kann nur von einer Mutter kommen, die miese Erfahrungen gemacht hat.... vermutlich. Leider hast du keine Ahnung von meiner Situation, weder was meine Arbeit betrifft, noch was alles andere betrifft. Trotzdem danke für deinen "Der Vater hat NICHTS zu melden"-Beitrag, der so gar nicht ins neue Weltanschauungsbild passen will. Ich werde dann mal prüfen lassen, ob Kindergeld und UVG tatsächlich meiner Tochter zugute kommen oder nicht vielleicht doch zu einem nicht unerheblichen Teil für Zugfahrten zum neuen Freund meiner Ex verwendet werden. Mal sehen, wie es dann hinten raus um die Moral steht, die du hier wohl erfolglos angekratzt hast....

Menuett  13.09.2016, 21:34
@ChrisMo

Nö, als Mutter habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Beruflich allerdings nicht.

Nochmal:

Nach der Geburt hat die Mutter automatisch die alleinige Sorge und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn Du das Sorgerecht hättest haben wollen, dann hättest du einen Antrag bei Gericht stellen müssen. Das hast Du nicht getan.

Du hast also nicht zu melden, weil Du Dich nicht gekümmert hast.

Kindergeld und UVG sind so niedrig bemessen, wenn die Mutter sie nicht vollständig fürs Kind aufbraucht, dann muss es hungern und geht nackig.

Es wird der Mutter wie fast allen alleinerziehenden Müttern mit nur UVG und Kindergeld gehen - sie wird von ihrem Geld dem Kind noch abgeben müssen.

GsD hast Du gar keine rechtliche Möglichkeit Übersicht über den Unterhalt zu verlangen.

gnarr  14.09.2016, 09:37
@ChrisMo

komm mal wieder runter chris und mach mal nen punkt.

du hast rechtlich natürlich nichts zu melden, wenn du kein sorgerecht hast. selbst wenn du es hättest, wärest du weiter ein niemand im tgl. leben des kindes. die km ist dir keine rechenschaft schuldig, auch nicht wie sie den staatlichen oder irgendwann mal vielleicht deinen unterhalt ausgibt. miete, wasser, strom, waschen der wäsche, lebensmittel werden davon jedenfalls nicht getragen.

was sie wofür ausgibt geht dich nichts an- weder mit sorgerecht und noch weniger ohne sorgerecht. selbst bei gsr entscheidet die mutter 99% der dinge allein aufgrund ihrer alleinigen alltagssorge.

wenn du etwas willst, beantrage gsr. wenn du dann noch etwas willst, such dir einen job in der nähe der km und zieh um in den ort des kindes. dann bist du vor ort, hast weniger kosten des umgangs und kannst den eben häufiger wahr nehmen.