Unterschriftenfälschung bei Internetvertrag?
Hallo, ich habe ein ziemliches Problem und hoffe hier etwas Klarheit zu bekommen. Ich habe letztes Jahr im August einen Telekomvertrag unterschrieben. Allerdings nicht mit meiner Unterschrift sondern mit der von Person B. Person B ist letztes Jahr im Mai ausgezogen, hatte jedoch noch einen laufenden Internetvertrag bis November, den ich übernahm. Nun klingelte der Telekom Vertreter im August 14 und da ich ja noch Person B's laufenden Vertrag bis November hatte, meinte er, ich müsse das in ihrem Namen unterschreiben und das wäre in dem Fall nicht schlimm...ich zögerte natürlich und meinte das ich das doch nicht machen kann...ich weiß nicht wieso ich so dumm gewesen bin. Dazu muss ich noch sagen, dass nur ihr Name drin steht. Also Handynr, Emailadresse und Iban war alles von mir. Nun hat Person B Post von einem Inkassounternehmen bekommen (Adresse haben sie über das Einwohnermeldeamt herausbekommen). Person B geht nun zum Anwalt und will eine Anzeige aufgeben, die Telekom sowie das Inkassounternehmen muss dieses auch tun. Ich fühle mich schrecklich weil ich das letztes Jahr total unbewusst gemacht habe, ich war dumm und naiv und habe nicht an die Folgen gedacht weil der Telekom Vertreter es so gut verkauft hat, keine Ahnung :(
4 Antworten
Auf den Telekom(Vodafone)-Vertreter kannst Du Dich nicht herausreden, das sind Verbrecher.
Inkassounternehmen wird nur beauftragt, wenn nicht bezahlt wird. Kläre Deine Schulden, rede mit Deiner Person B, wenn Du noch einen Namen von diesem Vertreter hast, kannst Du den privat verklagen.
Für die nächste Aktion: Wenn Dich jemand auffordert, im Namen eines anderen zu unterschreiben, mach das richtig, indem Du deutlich hinschreibst, dass Du in Vertretung/Abwesenheit aber mit Deinem Namen unterschreibst. Man fügt in solchen Fällen besser auch noch dazu, dass Du keine Verantwortung/Haftung übernimmst.
Setze dich mit Person B in Verbindung, sage zu, dass du alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag übernimmst und lass dir Kopien des Schriftverkehrs geben.
Dann bezahlst du die Forderung der Telekom direkt an diese - Haupforderung, Mahngebühr, Adressermittlung und evtl Gebühren für Rücklastschriften.
Keine Ratenzahlung oder sonstige Zappeleien - zahlen und fertig.
Wegen evtl. Inkassogebühren kannst du dich ja hier nochmal melden. In diesem Extremfall würde ich sogar ausnahmsweise dazu raten, alles komplett zu zahlen, um weitere Aktionen zu vermeiden.
Weiterhin sorgst du dafür, dass der Vertrag bei der Telekom geändert oder korrekt gekündigt wird.
Du hast unterschrieben und musst nun für alle Kosten des gesamten Vertrages aufkommen.
Des Weiteren erwartet Dich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
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§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Ich sehe hier keine "Täuschung im Rechtsverkehr" als Grund für die Unterzeichnung, die gemäß §267 Abs. 1 STGB allerdings erforderlich ist, vorliegen und somit keine Strafbarkeit wegen Betrug.
Was hast du denn genau damals unterschrieben "in ihrem Namen"?