Unterschrift Vermieter fehlt für Mietkautionskonto?

3 Antworten

Grundsätzlich hat der Vermieter an Anrecht auf die Kation, da es ja so im Mietvertrag steht.
Mit der Kontoeröffnung hat er aber nichts zu tun, er muss lediglich die Verpfändungsvereinbarung unterschreiben - bei uns war es so, das jede Partei eine hatte und man ohne die andere nicht an das Geld kam.

Klärt das lieber mit eurem Vermieter, bevor es da später Ärger gibt.
Vermieter sind manchmal seltsame Gesellen. :-)

wenn, gibt es probleme während der mietzeit über die kaution, nicht am ende

er hat schon immer noch anspruch auf die sicherheitsleistung

Vorschlag wie wir ihm das Geld sonst zukommen lassen können? Möchten es ihm ungern bar in die Hand drücken.

Also, genau aus diesen Gründen  nehmen wir die Kaution und legen die auf unser Treuhandkonto und bekommen dort auch bis zu 3% Zinsen. Somit haben beide etwas davon.

Wenn denn ein Vermieter die Abtretung nicht unterzeichnet, bleibt dies seine Sache. Wichtig ist die Anlage und die ist ja erfolgt.

Also können wir dann im Prinzip mit dem Geld machen, was wir wollen oder wie? Befürchte nur, dass das evtl. spätestens am Ende des Mietverhältnisses Probleme gibt.

Wir haben bisher mit den Mietkautionssparbüchern gute Erfahrungen gemacht, auch wenn es kaum Zinsen gibt. Ein Vorteil ist halt, das weder wir noch der Vermieter dann über das Geld verfügen kann und man sicher ist, dass das Geld fest angelegt ist.