Unterschrift unter Vorbehalt

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  1. wurde oder wird regelmäßig in einem Betrieb der Lohn unbar bezahlt, dann hat sie Anspruch auf die Überweisung, eine Abholung in Bar ist absolut unüblich - wenn auch zulässig.
  2. Man sollte niemals etwas unterschreiben das auf die Vergangenheit wirkt, etwas zu bestätigen, dass man etwas erhalten hat was man noch gar nicht hat - dann könnte man auch gleich Blankoschecks austeilen...
  3. Unterschriften mit dem Vermerk " unter Vorbehalt " haben selten auch rechtlich Bestand und geht meist nach hinten los.

Sie sollte auch darauf achten, was sie da unterschreiben soll - nicht selten ist es nämlich keine Empfangsquittung, sondern eine Ausgleichquittung in der der dann noch erklärt wird, dass alle Ansprüche mit Unterschrift abgegolten sind - fehlt ein Teil des Lohns bspw, hat man kaum noch eine Chance den geltend zu machen. Die Gerichte sehen solche Quittungen noch immer als wirksam und zulässig an (leider).

Merkliste:

  • Nur das Quittieren, was man auch wirklich erhalten hat...
  • Abgeltungsklausen grundsätzlich streichen...
  • Keine Unterschrift vor Empfang...

Sie soll der Leihbude klar machen, dass sie erst Unterschreibt wenn sie es auch hat und jegliche Art von Abgeltungsklausel nicht akzeptiert und streicht und ggf. auch die Unterschrift dann verweigert - Anspruch aus Herausgabe des Lohns und der Papiere besteht schon dem Grunde nach ( § 812 BGB ) und ist nicht von einer Unterschrift abhängig

Hallo,

danke für diese tolle Auflistung. Ich werde mich mit ihr zusammensetzen und alles besprechen.

Danke für die schnelle Hilfe.

Hallo Rutemueller,

auf keinen Fall unterschreiben! Das ist ein mehr als offensichtlicher Trick der Firma, das Geld zu unterschlagen. Ich würde eine letzte Frist setzen, in welcher das Geld entweder überwiesen wurde oder abgeholt werden kann. Verstreicht diese Frist oder kommt wieder die selbe Ausrede mit der "vorläufigen" Unterschrift, gehe mit allen Beweismitteln zur Polizei und erstatte Strafanzeige gemäß § 246 Abs.1 und 3 wegen Unterschlagung gegen den Arbeitgeber.

Sollte es vor der Frist ermöglicht werden, dass Geld vor Ort abzuholen, nehmen Sie unbedingt einen Zeugen mit.

Viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Hi AnonJura,

danke für die Antwort. Die Reaktionen hier sind ja eindeutig. Werden dann sehen wie es weiter geht.

Danke auch an alle, die so schnell geantwortet. Da innerhalb von Minuten so viele Antworten kamen, schaff ich es nicht jedem persönlich zu danken :)

@Rutemueller

Hallo Rutemueller,

genau so sieht es aus.

Es freut mich immer wieder, wenn ich helfen konnte.

Bei weiteren Fragen meld' dich einfach nochmal.

Freundliche Grüße

AnonJura

auf keinen Fall unterschreiben !!!

Was soll das für einen Sinn haben eine Unterschrift zu bekommen für etwas was man nicht getan hat (Geld auszahlen und Unterlagen rausgeben) ? Ich sehe nur einen: denjenigen betrügen

Und was hat man ihr gesagt, was sie davon hat, wenn sie so etwas vorher unterschreibt ? alles sehr dubios

Na wenigstens war dieFirma so blöd und hat schriftlich mitgeteilt, daß hier etwas quittiert werden soll, was der Empfänger überhaupt nicht erhalten hat.

Ich würde mich an die Geschäftsleitung wenden und erfragen, ob diese überhaupt weiß, mit welchen Praktiken dort gearbeitet wird.

Nicht unterschreiben. Abgesehen vom letzten Gehalt fehlen sicherlich auch noch Unterlagen, etwa Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitszeugnis.

Zum Geld abholen würde ich einen Zeugen mitnehmen und vor Ort dann darauf hinweisen, dass der Anwalt oder die Gewerkschaft von der Unterzeichnung abgeraten hat und darüber auch nicht weiter diskutieren.