Unterschrift des bereits volljährigen Kindes - Kindergeldantrag?
Hallo an alle,
wir sind gerade dabei den Antrag auf Kindergeld auszufüllen, da unser Sohn aktuell noch eine Ausbildung macht jedoch in einem Monat 18 wird. Nun stellt sich uns die Frage ob er an dieser Stelle (wie im Bild zu sehen) ebenfalls unterschreiben soll oder nicht da er ja im Moment noch nicht volljährig ist.
Danke im Voraus
Gruß
6 Antworten
Gute Frage.
In der ersten Spalte könnte genauso der Sohn stehen, wenn er einen Abzweigungsantrag stellt.
Ich habe mal gegoogelt und kann es mir damit erklären, das man verhindern will,das doppelt Kindergeld beantragt wird; also von den Erziehungsberechtigten und dem volljährigen Kind, denn seit 2016 muss vom Kind auch die Steueridentifikationsnummer angegeben werden.
Es darf noch nicht unterschreiben
Die Frage hast du dir doch eigentlich schon selber beantwortet oder ?
Ist er oder wird er erst volljährig ?
Wenn du das ganze nächste Woche abschickst, dann muss er nicht unterschreiben, da er erst in 1 Monat 18 wird, schickst du es erst nach seinem 18 ab, dann kannst du ihn unterschreiben lassen.
Also den Kindergeldantrag stellen in der Regel immer noch die Eltern und auch die Unterschrift im Hauptantrag sind nur von den Eltern bzw. dem anderen Elternteil zu leisten, niemals jedoch von dem Kind selber!!!
Du verwechselst da wahrscheinlich was mit der Erklärung zum Ausbildungsverhältnis - diese muß auch vom volljährigen Kind mit unterschrieben werden ;-)
Der Antrag, genau wie jeder Antrag in Deutschland ist zu dem Datum gültig, wo er ausgefüllt wurde. Was in der Zukunft noch kommen mag, ist für jetzt irrelevant.
Wenn dein Sohn aber das 18. Lebensjahr erreicht, so hat er die Möglichkeit Dir das Kindergeld zu entziehen. Sofern er daran denkt natürlich.
Haarspalterei. Wir meinen dasselbe.
Wenn der Sohn es abzweigt, sind Sie es nicht mehr...
das volljährige Kind kann hier sein Kindergeld nicht abzweigen, er wohnt ja noch zu Hause. Das Geld steht den Eltern zu.
Falsch. Die Abzweigung wird von den Eltern beantragt. Das Kind beansprucht das Kindergeld also nicht für sich, sondern bekommt es von den Eltern überlassen. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge.
Es gibt kein 'Kindergeld entziehen' sondern nur Kindergeld abzweigen -> das muss beantragt werden und Antragsteller sind trotzdem die Eltern.