Unterschreiben Richter ihre Urteile nicht mehr selbst?

4 Antworten

Ich würde sagen, dass das so nicht stimmt. In § 315 Zivilprozessordnung ("Unterschrift der Richter") steht beispielsweise folgendes:

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

Es könnte aber auch sein, dass das je nach Prozessart variiert.

Auch beim dritten Punkt würde ich Dir widersprechen. Nach Art. 34 GG haftet nicht der Amtsträger. Vielmehr

trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.

Das heißt: Wenn ein Richter in Hamburg einen Fehler macht, haftet die Freie und Hansestadt Hamburg, ggf. die Behörde für Justiz und Gleichstellung, und nicht der Richter selbst.

Früher haben Richter ihre Urteile daselbst unterschrieben.

Heute auch.

Dies ist heutzutage nur noch in Ausnahmefällen der Fall.

Das ist falsch. Urteile befinden sich in den Geruíchtsakten und sind immer unterschrieben. Die Beteiligten in einem Verfahren erhalten lediglich eine beglaubigte Urteilsausfertigung.

Richter sind heute bis in die 3. Generation haftbar für Ihre Rechtssprechungen. Sollten sie also ein Fehlurteil fällen hat man sie am Schlafittchen.

Falsch. Richter haften nur, wenn man ihnen Rechtsbeugung nachweisen kann.

Was sind denn die Unterschiede zwischen Rechtsbeugung und Fehlurteilen?

@weidelandworst

Rechtsbeugung setzt Vorsatz voraus, Fehlurteile entstehen z.B. durch falsche Bewertung von Tatsachen.

Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Übrigens: Leicht zu googeln.

Warum wohl? Weil die Herrschaften "im Amt" mit einer Willensbekundung in Form der Unterschrift im privaten vom Bürger haftbar gemacht werden können.(Die Damen und Herren in Roben kommen doch schon ins schwitzen, wenn nach der Legitimation gefragt wird.Gibt genügend Comedy dazu auf You Tube.)Man schickt dazu anstelle "Justizmitarbeiter" vor, die dann alles mögliche "beglaubigen", nur nicht die richterliche Unterschrift in der Urschrift.Mittlerweile "beglaubigt" auch noch die EDV-Anlage.Du unterliegst hier dem Treu und Glauben.Natürlich unterschreiben Richter !!!HAHAH LOL.Während du kleiner Bürger alles unterschreiben musst, kommen "Beamte" legitim ohne Unterschrift weitestgehend noch klar.Es sind nur BRD Trolle und bezahlte Mitmäuler, die den Sachverhalt verharmlosen und verklären und auf vertrotteltes "Reichdeppentum" verweisen.Ich kann mit dem Reich auch nichts anfangen und dennoch ist es nach dem BVvG nie untergegangen und die BRD ist auch dem nach  nicht sein Nachfolgesstaat.Hast du die Schnautze voll von der Verwaltung BRD und seinen Politmarionetten der Kartelle, dann geb deinen Namen unter einem Verfassungsentwurf nach dem GG ab ,wozu er auch mal gedacht war.

Die Ihnen zugestellte : Ausfertigung unterschreibt immer ein Justizmitarbeiter(in).

Und kein Richter.

@elliot

Und das ist seit ungefähr 130 Jahren so, nämlich seit Inkraftreten von ZPO und StPO.