unterschlagung... strafmaß
unterschlagung eines anvertrauten geldbetrages (kaution) 1500.-€ . tat wude vor zeugen zugegeben und nachweißlich begangen...
dazu kommt das vorab eine verurteilung wegen nötigung zu einer geldstrafe erfolgt ist...
weiß jemand ob man da überhaupt noch mit einer geldstrafe raus kommt, oder gibts da schon ein bissel mehr ärger, da vorbestraft ?? (es wurden beide delikte ein und der selben person angetan)
ich bin weder täter noch opfer ;O)
2 Antworten
Betrug wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 3 Jahren geahndet.
Sofern nicht noch weitere Strafen als die Nötigung eingetragen sind, ist in jedem Fall wieder eine Geldstrafe zu erwarten. Diese wird vermutlich im Bereich von 2-3 Netto-Monatsgehältern liegen. Außerdem bedeutet dies dann einen Eintrag im Führungszeugnis, da es die zweite Geldstrafe ist.
Da hat dein Bekannter grob fahrlässig gehandelt, als er die Kaution nicht als Kautionssparbuch an den Vermieter übergeben hat. Aber das tut nichts zur Sache. Kaution veruntreut und für private Zwecke eingesetzt bedeutet vorsätzliches strafbares Handeln. Sofern der Betrag nicht zur Rückgabe anstand ist es noch keine Unterschlagung sondern Untreue. Strafmaß Geldstrafe 30 bis 60 Tagessätze oder Gefängnis, wobei diese Schätzung doch sehr richterabhängig ist.