Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und Halter?

8 Antworten

Hi Simun95,

der Versich.nehmer regelt den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz mit seinem Versicherer und evtl. weitere Absicherungen wie Voll- oder Teilkaskoschutz.

Wogegen der Fahrzeughalter mit seinem Wohnort ausschlaggebend ist für die Zulassungsstelle und für seine Regionalklasseneinteilung sowie für die Kfz-Steuerschuld eintreten muß.

Dabei können Versich.nehmer und Fzg-Halter verschieden sein.

PS: Dies heißt jetzt aber nicht, dass der Fzg-Halter auch der Eigentümer sein muß. Der Eigentümer ist laut Kaufvertrag feststellbar, der Fzg-Halter ist bei der Zulassungsstelle als Halter gemeldet und Besitzer ist derjenige, welcher das Fahrzeug gerade fährt ;-) Alles klar?

Gruß siola55

Halter ist derjenige, auf den das Fahrzeug angemeldet ist (Kreisverwaltung). Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat.

Und wenn ich Halter bin Steigt auch die SF Klasse oder ist das nur wenn ich Versicherungsnehmer bin?

@Simun95

Nur für den Versich.nehmer ändert sich die SF-Klasse - Fzg-Halter darf nur Kfz-Steuern und Bußgeldbescheide bezahlen...

Wen mein Father das Auto jetzt als Zweitwagen Versichert und mich als Mitfahrer angibt, was bin ih dann?

Dann bist du nur in dem Fahrerkreis mit angemeldet und dein Vater bezahlt damit die korrekte (höhere) Prämie und muß nicht mit einer Nachzahlung im Schadenfall rechnen ;-)

Versicherungsnehmer oder Halter?

Weder noch...

Und steigt dann meine SF Klasse überhaupt wenn ich nur ein "Weiterer Fahrer" des Fahrzeugs bin.

Du hast keine SF-Klasse - die hat nur der Versich.nehmer! Als weiterer Fahrer unter 23 - 25 Jahren verteuerst du jedoch Vaters Pämie, also der Beitrag steigt für junge Mitfahrer wg. der hohen Unfallhäufigkeit für Fahrer bis 25 Jahre :-((

Was ist denn am geschicktesten zu machen um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten?

Unbedingt eine ausführliche Beratung bei einem Versich.maklerbüro, um deinen Einstieg als Fahranfänger bezahlbar zu gestalten...
( ich bin noch Anfänger SF0)

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Hallo! Ich kämpfe schon seeehr lange mit diesen Problem und niemand kann es mir wirklich erklären, ...

Falls die '95 dein Geburtsjahr ist, hast du ja erst 3 - 4 Jahre deinen Führerschein - in diesem Fall wäre für dich sogar die Führerscheinregelung mit Einstufung SF 1/2 möglich (mind. 3 Jahre Führerscheinbesitz) !?

Gruß siola55

... und was sagt Dein Berater dazu? Wieso läßt der Dich so hängen und hier auch noch rumwuseln?

Meine Versicherung z.B. interessiert sich nicht für die Angabe Anfänger und die SF-Klasse 0 kommt hier auch nicht zum Tagen, es wird nur das Alter selektiert und die Kinder selbst beginnen mit SF-Klasse 1/2 und 75% Beitrag.

Da solch wichtigen Angaben in der Frage fehlen, haben auch meine Glaskugeln keinen richtigen Tipp.

Prüfe die EKR des Marktführers für die Fahrer unter 23 und die ZFR für die über 23 mit Beginn SF-Klasse 4 und 48% dann eben über einen Elternteil mit entsprechendem Wechsel des Erstfahrzeuges.

Viel Glück.