Unterschied zwischen 'Totschlag' und 'versuchter mord'?

5 Antworten

Hallo ela97,

ohne hier mit Paragraphen zu kommen - ein Mord ist immer vorsätzlich, das bedeutet er war geplant. Der Täter hat nicht spontan gehandelt oder aus Notwehr heraus, sondern sich vorher mit Gedanken auseinander gesetzt und bewusst gehandelt. Mord setzt immer Planung voraus. Versuchter Mord bedeutet also, der Täter hat geplant jemanden umzubringen, es hat aber nicht geklappt.

Totschlag ist eine spontane, ungeplante Tat. Der Täter zieht nicht los um jemanden umzubringen, sondern gerät in eine Situation aus der es sich ergibt. Z.B. bist du Abends in der Stadt und beobachtest, wie jemand auf eine andere Person los geht. Der Streit zwischen den beiden eskaliert, so dass du eingreifst. Du nimmst dir eine Flasche und schlägst sie dem Angreifer auf den Kopf. Dieser stirbt daran - du hast dich also des Todschlages schuldig gemacht. Du hast jedoch nicht das Haus verlassen um jemanden umzubringen, du bist einfach in eine Situation geraten in der du handeln musstest, ob die Entscheidung richtig war oder nicht.

Der entscheidende Unterschied ist also die Planung, auch Vorsatz genannt.

Mord= geplantes umbringen einer Person

Todschlag=Handlung aus einem Affekt heraus. (ungeplant)

Ich hoffe das hilft dir etwas weiter!

Hab noch einen schönen Abend!

LG, Socialgirl

socialgirl  27.07.2015, 21:27

Planung bedeutet natürlich auch, das man sich damit gedanklich auseinander gesetzt hat - man ist sich seiner Tat bewusst und über die Folgen im Klaren.

Deshalb ist Mord schlimmer als Totschlag - das eine ist die bewusst durchgeführte Tat (Aktion), das andere eine Reaktion - man handelt nicht so, weil man es von sich aus will, sondern weil man auf etwas reagiert, ohne der Auslöser zu sein.

jurafragen  27.07.2015, 22:50

Dumm nur, dass ein Totschlag ebenfalls nur vorsätzlich begangen werden kann und Deine ganze Erklärung schlicht Blödsinn ist.

Planung ist kein Mordmerkmal.

Naszalb  26.01.2017, 18:13

Schön geschrieben, aber leider ist das komplett falsch.

1.Mord(§211 StGB) und Totschlag(§212StGB) brauchen beide Vorsatz(§15 StGB). Bei Fahrlässigkeit würde nur Fahrlässige Tötung(§222 StGB) in betracht kommen

2. Um vorsätzlich zu sein muss eine Tat nicht geplant sein. Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, aber es reicht idr wenn man Sich der Konsequenzen seiner Handlung bewusst ist, um mit Vorsatz zu handeln.

3. Wenn man jemanden Vorsätzlich umbringt, ist es erst einmal Totschlag. Wenn dabei besondere Merkmale (wie zum Beispiel Heimtücke, Mordlust, Habgier etc.) dazukommen ist es Mord

Ist zwar schon eine Weile her, aber ich konnte das nicht so einfach unkorrigiert lassen

TVDFan2  27.11.2018, 21:14
@Naszalb

Danke für die Korrektur. Mir liefs grade auch etwas kalt den Rücken runter, als ich das mit der Planung gelesen habe. Das Fernsehen hat mit seinen Krimis echt einiges an Mist verbreitet, was ua den Vorsatz angeht....

Dazu sagt das Strafgesetzbuch in den §§ 211-212

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/inhalts_bersicht.html

in den worten eine absoluten laiens:

totschlag: hat geklappt

versuchter mord: hat nicht geklappt

Die Frage ergibt so eigentlich nicht viel Sinn.

Totschlag (§ 212 StGB)  und Mord (§ 211 StGB)  sind zwei verschiedene Straftatbestände.'Versucht' bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Tat nicht vollendet wurde.

Versuchter Mord ist ja nicht gelungen, Totschlag unter anderem… außerdem würde ich sagen (würd mich aber nicht drauf verlassen!), dass totschlag nicht direkt vorsätzlich war

jurafragen  27.07.2015, 22:51

Darauf sollte man sich in der Tat nicht verlassen. Auch en Totschlag kann nur vorsätzlich begangen werden, sonst ist es eine fahrlässige Tötung.