Unterschied zwischen Minijobs, Nebenjob und aushilfejob?

5 Antworten

Bei einem Minijob verdienst Du maximal 450 Euro im Monat, arbeitest natürlich auch nicht so viele Stunden.

Ein Nebenjob ist sehr oft auch ein Minijob. Du kannst diesen neben Deiner eigentlichen Vollzeitarbeit noch ausüben, kannst aber mehr als 450 Euro verdienen, was dann versteuert werden muss.

Ein Aushilfsjob ist in der Regel zeitlich befristet. Also beispielsweise könntest Du einen solchen in den Sommerferien machen und dann wieder aufhören. Hier kann der Verdienst höher liegen, da Du ja in einem Monat durchaus auch 40 Stunden pro Woche arbeiten könntest und somit wäre es Vollzeit.

Also könnte ich 'Bewerbung für einen Minijob' in die Bewerbung schreiben? Oder gibt es da eine alternative

@Welliliebhaber

Die meisten Schüler machen einen Minijob. Du kannst auch in der Bewerbung dann gleich mit reinschreiben, wann Du etwa kommen kannst.

@Welliliebhaber

Du kannst evtl. wählen zwischen einem 450-Euro-Minijob (ist steuerfrei, falls der Arb.geber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch nicht sozialversicherungsfrei, da seit dem 1.1.2013 die 450-Euro-Minijobs rentenversich.pflichtig sind, ausser du stellst einen Befreiungsantrag!)

oder

einem Kurzfristigen Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt z.B. als Ferienjob, bei welchem dies genau umgekehrt ist: nicht steuerfrei, jedoch ist diese geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei! Falls du keine weiteren Einnahmen hast, kannst du die vom AG evtl. einbehaltene Lohnsteuer im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt rückerstatten lassen!

Hey lieber Welliliebhaber,

du kannst alle drei Varianten ausüben, der Unterschied liegt nur in deiner Bezahlung: 

  1. Ein Minijob kann ein 450-Euro-Minijob sein oder auch ein Kurzfristiger Minijob! Laut minijob-zentrale.de gilt folgendes: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/node.html;jsessionid=E4C368097B5884E6D60B147BB0CA1D76
  2. Ein Nebenjob übst du neben deiner Schule, Ausbildung, Studium oder auch neben einer Haupttätigkeit aus!
  3. Ein Aushilfsjob ist meist nur für kurze Zeit oder eben kurzfristig - kann jedoch auch ein Kurzfristiger Minijob sein bzw. eine geringfügige Beschäftigung z.B. als Ferienjob usw.

Gruß siola55

Kurzfristiger Minijob

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von
vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage  (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

Von dem Drei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an
mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen.

Du könntest einen Aushilfsjob machen. Das ist im Prinzip eig. alles so das selbe, auf 400 Euro Basis, für nicht mehr als 10 Stunden die Woche

Alle drei aufgeführten Tätigkeiten sind letztendlich das Gleiche, nur mit unterschiedlichen Bezeichnungen.

Hey!

Also ein Nebenjob ist eine Arbeit die du neben deiner primären Arbeit ausführst, ist meistens nicht so Zeitintensiv und deshalb auch schlechter bezahlt.

Unter einem Aushilfejob versteht man das du dort als "Aushilfe" arbeitest und das meistens nur temporär. Du würdest außerdem weniger Geld bekommen als deine Kollegen die dort festangestellt sind.

Minijobs sind kurze Beschäftigungen die nicht von langer Dauer sind.

Ein Minijob kann über Jahre hinweg ausgeführt werden. Ich hab meinen schon seit über 20 Jahren.

@Allexandra0809

Das währe dann aber ein Neben- bzw. Aushilfsjob ;) Lg

@Jaegermeister69

@ jaegermeister69:

Der Minijob hat nichts mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu tun, da hat Allexandra0809 völlig Recht!

Und wenn Du ihren seit 20 Jahren ausgeübten Minijob jetzt als "Neben- bzw. Aushilfsjob" bezeichnest, widersprichst Du Deiner eigenen Antwort, in der Du einen Aushilfsjob als "meistens nur temporär" definierst (was auch nicht zutrifft).

Weder für den Neben-, noch den Mini- oder Aushilfsjob ist die zeitliche Begrenzung der Beschäftigungsdauer ein Kriterium.


Minijobs sind kurze Beschäftigungen die nicht von langer Dauer sind.

Hey Jaegermeister69, dann solltest du dich unbedingt mal in der minijob-zentrale.de schlau machen, wie z.B.

450-Euro-Minijob

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.



Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Der Betrachtungszeitraum umfasst dabei maximal 12 Monate. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender, mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung.



Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind neben den
laufenden auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.