Unterschied zwischen Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit und ohne

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Hallo,

siehe §308 BGB bzw. §309 BGB. es geht dann meist um die Inhaltskontrolle der AGBs.

mit Wertungsmöglichkeit ist sozusagen "mit Spielraum", wenn drin steht sowas wie "unangemessen lange", "nicht zumutbar". also wenn man etwas noch irgendwie werten kann.

ohne Wertungsmöglichkeit ist dann eben generell ohne Spielraum verboten. z.b. ein Aufrechnungsverbot. da ist es egal, ob es nun "zumutbar" ist oder nicht. es gibt kein spielraum und die Klausel ist somit unwirksam.