Unterschied zwischen Kapitalanlagegesellschaft, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle?
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Finanzen. Mir sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten der folgenden Begriffe noch nicht ganz deutlich geworden. Sind einige davon eventuell sogar Synonyme?
- Kapitalanlagegesellschaft
- Kapitalverwaltungsgesellschaft
- Verwahrstelle
- Depotbank
- Fondsmanagement
Bei wem arbeitet das Fondsmanagement bzw. wo ist es angestellt? Wer kontrolliert wen? Welche Gesetze sind in diesem Zusammenhang relevant?
1 Antwort
Mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuch am 23.06.2013 wurde das bisherige Investmentgesetz und dessen Bezeichnungen abgelöst. Daher handelt es sich bei deinen Begriffen um die alten und neuen Begriffe der gleichen Stelle
Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesetz) = Kapitalverwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesetzbuch) https://de.wikipedia.org/wiki/Investmentgesellschaft
Depotbank (Investmentgesetz) = Verwahrstelle (Kapitalanlagegesetzbuch) https://de.wikipedia.org/wiki/Verwahrstelle
Der bisher als Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bezeichnete Verwalter von Investmentvermögen wird nun gemäß § 17 KAGB Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt. Die KVG ist der wesentliche Adressat des Aufsichtsregimes des KAGB, während auf Ebene des Investmentvermögens überwiegend nur Vorgaben an Bewertung, Vermögensgegenstände sowie Belastungs- und Anlagegrenzen zu finden sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Investmentvermögen in Form einer Investmentgesellschaft als eigener Verwalter auftritt und nicht lediglich über eine Vertragsbeziehung mit der KVG als Sondervermögen existieren. In diesem Fall spricht man von einer internen KVG. Investmentgesellschaften existieren für offene Investmentvermögen als offene Investmentkommanditgesellschaft und Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital. Für geschlossene Investmentvermögen ist als Vehikel die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft und die Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital vorgesehen. Die bisher Depotbank genannte Stelle, die zur Überwachung der Verwalter und zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zuständig war, heißt im KAGB Verwahrstelle ( https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalanlagegesetzbuch ).
Beim Fondmanagement handelt es sich um die Person oder die Personen, die die Anlageentscheidungen für das jeweilige Investmentvermögen als Sondervermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft treffen und letztendlich für die Wertentwicklung und den Erfolg des Investmentfonds zuständig sind.
Danke für Deine Antwort.
Gibt es noch mehr von diesen Bezeichnungen, von denen die eine "alt" ist und die andere "neu"?