Unterschied zwischen Gerichtsvollzieher und ein AOK Beitragseinzug Außendienst
Hallo ,
was für ein Unterschied gibt es zwischen ein Gerichtsvollzieher und ein Außendienst der AOK Beitragseinzug.
Was darf dürfen diese unterschiedlichen Stellen und was nicht ?
Danke für die Beantwortung der Fragen
4 Antworten
Vielleicht hilft das auch weiter ... Gerichtsvollzieher wohl doch keine Beamten ...Das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN lautet: 9 VA 17/12https://torstenramm.wordpress.com/2015/03/12/gerichtsvollzieher-keine-beamten-mehr-hierzu-nun-auch-das-olg-munchen/
Ob der von der AOK keine speziellen Recht hat bin ich mir unsicher, da dieser ja auch ein Vollziehungsbeamter ist http://dejure.org/gesetze/AO/287.html
Ein Gerichtsvollzieher kommt direkt von einer staatlichen Stelle und hat besondere Rechte. Er kann unmittelbaren Zwang ausüben, um seinen Vollstreckungsaufgaben nachzugehen. Dazu zählen auch Verhaftungen.
Einen Mitarbeiter des Aussendienstes der AOK, also einer Krankenkasse, musst Du nicht einmal in Deine Wohung lassen, wenn Du das nicht möchtest. Die AOK ist ja keine staatliche Stelle.
der vom AOK hat keine speziellen rechte. du kannst ihn wegschicken. er hat keine spezial befugnisse. der gerichtsvollziher ist ein beamte und hat sonderrechte und darf mehr. aber du kannst ihm auch den zutritt verweigern. er kann aber die polizei dazu holen
Ja genau Zutritt verweigern kannst du dem GVZ. Mit der Polizei kommt er höchstens wieder, wenn er das Gefühl hast, dass du agressiv werden könntest. Ansonsten kann der GVZ einen Durchsuchungsbeschluss beantragen und damit kann man ihm dann nicht mehr den Zutritt verweigern.