Unterschied zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit?
In Deutschland gibt es sieben verschiedene Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte.
Ich verstehe soweit alle Einkunftsarten, nur den Unterschied zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieben und selbstständiger Arbeit verstehe ich noch nicht so ganz.
Bei Wikipedia unter https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_Gewerbebetrieb_(Deutschland) steht, dass Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb solche sind, die weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, noch als Ausübung eines freien Berufs oder einer anderen selbständigen Arbeit noch als bloße Vermögensverwaltung anzusehen sind. Was wäre das zum Beispiel?
Was gibt es in diesem Kontext noch zu wissen?
5 Antworten
Beiden Einkunftsarten werden nachhaltig, selbständig ausgeübt.
Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit umfassen nur die in § 18 EStG aufgeführten Berufe und "ähnliche Tätigkeiten" - wobei diese Ähnlichkeit ziemlich streng ausgelegt wird.
Der Unterschied ist, dass zur Erzielung von Einkünften aus selbständiger
Arbeit i.S. § 18 EStG eine bestimmte Qualifikation (Arzt,
Steuerberater) oder eine künstlerische/ schöpferische Begabung (Schriftsteller, Musiker) erforderlich ist.
Wenn eine selbständige Tätigkeit nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und es sich nicht um eine in § 18 EStG genannten Berufsgruppen handelt (und es sich auch um keine Land- Forstwirtschaft handelt), ist die Einkunftsart stets als Gewerbebetrieb einzustufen.
Gewerbesteuer ist fällig, wenn Du Waren einkaufst/produzierst und wieder verkaufst. Gewerbeanmeldung erforderlich. Es geht dabei um Gewinnabsicht. Stichwort: doppelte Buchführung, da kenne ich mich nicht aus.
Freiberufler, wie ich (Ingenieur), sind Rechtsanwälte, Ärzte, selbstständige Ingenieure... Die müssen eine Einnahme/Überschussrechnung vorlegen, sind aber auch vorsteuerabzugsberechtigt. Sie zahlen keine Gewerbesteuer!
Ganz eindeutig ja! Einkauf-Verkauf mit Abzielung auf Gewinn.
Definition vonEinkünften aus elbständiger Arbeit findest Du hier.
https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/18-einkuenfte-aus-selbstaendiger-arbeit § 18 EStG
Definition Gewerbeeinkünfte: Siehe hier
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/einkuenfte-aus-gewerbebetrieb-lexikon-des-steuerrechts/ § 15 EStG
Diese Unterscheidung ist dem Steuerrecht geschuldet.
Bist Du zB Englisch-Lehrer oder Arzt, dann bist Du selbstständig tätig nach Steuerrecht.
Betreibst Du ein Gewerbe, Handwerk oder Handel, dann bist Du Gewerbetreibende.
cheerio
Lies dir § 18 Einkommensteuergesetz durch, dort ist definiert, was freie Berufe sind bzw. welche Einnahmen aus andeen Tätigkeiten noch unter die Einkuftsart 'selbständige Arbeit' fallen.
Freie Berufe sind wissenschaftlich, lehrend, journalistisch, künsterlich oder rechtsberatend.
Ärzte, Steuerberater, Künstler, Anwälte, etc.
Danke für Deine Antwort.
Was freie Berufe sind, habe ich verstanden. Was wäre denn ein Beispiel für einen Gewerbebetrieb?
Jeder Laden, jeder Dienstleister der nicht unter o.g. Berufe fällt, z.B. meine als Versicherungs- oder Immobilienmakler.
Land- und Forstwirtschaft ist auch separat.
Danke für Deine Antwort.
Wäre zum Beispiel ein Autohändler ein Gewerbebetrieb?