Unterschied zwischen Anwalt und Rechtsanwalt?
Gibt es einen Unterschied zwischen Anwalt und Rechtsanwalt?
Danke schon mal.
3 Antworten
Der Anwalt vertritt einen Mandanten. Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.
Alles klar
das ist völliger Blödsinn!!!!! Der Anwalt und der Rechtsanwalt sind dasselbe. Anwalt ist eben nur eine allgemeinere Bezeichnung. Es gibt ja auch Staatsanwälte, Amtsanwälte usw.
Grundsätzlich nicht, beide sind studierte Volljuristen. Allerdings spezialisieren sich viele Rechtsanwälte auf einem einzigen Fachgebiet und werden dann z.B. als Patentanwälte, Wirtschaftsanwälte, Scheidungsanwälte usw. bezeichnet. Sie haben aber trotzdem eine ganz "normale" Ausbildung und Zulassung als Rechtsanwalt.
Das ist aber VÖLLIG daneben.
JEDER, aber auch wirklich JEDER kann ANWALT -VERTRETER- sein. Er muss nur vom Auftraggeber beauftragt werden.
Wie bitte? Woher hast Du denn den Mumpitz? Was ist denn bitteschön ein Anwalt-Vertreter? Bevor Du Dich noch lächerlicher machst, ich habe einige Semester Jura hinter mir. Zwar lange her, aber so viel hat sich nicht geändert.
Vor Amtsgerichten kann man als Rechtsbeistand auftreten, dieser ist aber nicht mal ansaztweise dasselbe wie ein Anwalt oder Rechtsanwalt. Vor Amtsgerichten kann sich ja auch jeder selbst verteten wenn er möchte.
So ist es. Ein Rechtsbeistand hat auch nicht die Befugnisse eines Anwalts!
ein rechtsanwalt wählt mindestens cdu oder rechter
ein normaler anwalt halt spd und linker
Da hat wohl jemand ein Aufmerksamkeitsproblem
Aaahja, klingt hoch interessant. Ist nur leider völliger Quatsch!