Unterschied verlobt und verheiratet?
Welchen Unterschied gibt es da ??? Wo ändert sich die Steuerklasse und sonst was ?? Hab gelesen eine Verlobung ist eine private Sache und nicht verpflichtend bzw bindend ?? Ist das richtig?
6 Antworten
Ene Verlobung ist gar nichts. Ein schönes Wort aus alter Zeit, damit man weiß, er oder sie oder die beiden werden irgendwann heiraten. Es ist nur ein gegenseitiges Versprechen ohne jede Verpflichtung + offiziell oder steuerlich irrelevant.
Eine Verlobung hat schon rechtliche Folgen, so besteht z.B. Zeugnisverweigerungsrecht, auch kann u.U. bei einseitiger Auflösung der Verlobung Schadenersatz geltend gemacht werden.
Nicht steuerrelevant!
Eine Verlobung ‚kann‘ im trennungsfall zu schadensersatz-Forderungen führen, wenn der verlassene nachweisen kann, das Anschaffungen zur gemeinsamen Nutzung vorgenommen wurden
ich weiß, aber hier geht es ja um die Steuerklassen.
Ich bezog mich darauf:
gelesen eine Verlobung ist eine private Sache und nicht verpflichtend bzw bindend ??
sie kann Folgen haben, wenn zB eine Frau schon Hochzeitskleid gekauft hat usw. kann evtl. das Geld vom Verlobten zurück verlangen, wenn er die Hochzeit dann platzen lässt usw. wie oben schon beschrieben und Zeugnisverweigerungsrecht, wenn der Verlobte der Beschuldigte ist. das steht im Familienrecht bei ca 1600 BGB in der Nähe?
Da sind wir uns doch prinzipiell einig, wählten nur andere Formulierungen
ja, genau. § 1298 BGB.
§ 1298 BGB. Da steht es.
Verlobung bedeutet das Versprechender Ehe, also dass man ernsthaft vorhat den Partner zu heiraten. Dasselbe gilt für einen Heiratsantrag. Der Begriff Heiratsantrag wird heutzutage öfter benutzt als Verlobungsantrag. Es sind also nur zwei unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache.
Glückwunsch an euch. Das mit den genauen Steuerklassen weiß ich nicht. Geht mal auf Gehaltsrechner.de. Da stehen die Steuer-Klassen auch bei.
Ja das ist richtig.
Also nicht steuer relevant wohl ?