Unterschied Straftatbestand - Rechtswidrigkeit

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Wenn du wissen willst, ob jemand eine Straftat begangen hat, betrachtet man als erstes den gesetzlichen objektiven und subjektiven Tatbestand (z.B. bei Diebstahl: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache [=objektiv], Vorsatz, Zueignungsabsicht und RWK der Zueignung [=subjektiv]). Ist der gesetzliche Tatbestand erfüllt, kommt du zur Frage der Rechtswidrigkeit. Diese entfällt, wenn sich der mutmaßliche Täter für seine Tat rechtfertigen kann, z.B. weil es sich um Notwehr gehandelt hat. Erst dann wird im Rahmen der Schuld betrachtet, ob sich der Täter entschuldigen kann. Liegt auch das nicht vor, hat er sich strafbar gemacht. Tatbestand, RWK und Schuld sind somit verschiedene Prüfungspunkte bei denen es um unterschiedliche Fragen geht.

Rechtswidrigkeit ist Verstoß von Handlung /Unterlassung gegen Verbote oder Gebote des Rechts. Rechtswidriges Tun kann die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, die Pflicht zur Schadensersatzleistung, auch Strafbarkeit nach sich ziehen. Rechtfertigungsgründe beseitigen die Rechtswidrigkeit (z.B. Notwehr).

Als Straftatbestand werden die Gesamtheit der Merkmale einer gesetzl. Deliktsbeschreibung in Norm, für die eine möglichst genaue Bestimmtheit erforderlich ist. Der äußere Tatbestand (objektive ) umfasst alle äußerlich wahrnehmbaren Merkmale der Tat, der innere Tatbestand (subjektiver ) die dem äußeren Geschehen zugrunde liegenden seelischen Vorgänge im Täter (z.B. Tatvorsatz). Der Tatbestand hat insoweit eine rechtsstaatliche Garantiefunktion zugunsten des Täters, als eine Tat nur bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits vor Begehung der Tat in einem gesetzlichen Tatbestand bestimmt war (Grundsatz nulla poena sine lege). Einzelne Elemente des Tatbestands nennt man Tatbestandsmerkmale.

Im Zivilprozessrecht eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes im Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung und der Akten.

Literatur: Lexikon des Rechts (c) Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999