Unterschied Rechtsschutz & Rechtsberatung?
Ich bin eben mal die Leistungen meiner ADAC youngdriver Mitgliedschaft durchgegangen und bin dort auf den Begriff "Rechtsberatung" gestoßen.
Beinhaltet das nun, dass der ADAC im Rechtsfall die Kosten für einen Anwalt übernimmt oder umfasst es tatsächlich nur eine kurze Beratung?
Schonmal lieben Dank für die Antworten!
3 Antworten
Der ADAC wird dich nur beraten, aber nicht für dich tätig werden.
Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort!
Stimmt leider nicht. Der ADAC vertritt auch ein Mitglied bei Verkehrssachen.
ADAC hat mir geschrieben,das die Kosten der Beratung beim Rechtsanwalt nicht übernehmen und keinen Kostenschutz zur Verfügung stellen.
Rechtsschutz ist eine Kostenfreistellung , d.h. die Kosten einer Rechtsberatung bis hin zum Rechtsstreit werden Ihnen abgenommen.
Rechtsberatung eines ADAC-Mitgliedglieds bedeutet, dass diese durch den ADAC oder durch eine vom ADAC Beauftragten durchgeführt wird.
Aber nicht in meinem Fall!