Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung in der EU und in einem Drittland?

3 Antworten

auf einer Rechnung ins Drittland kann keine VAT-Nr. des Empfängers stehen, da dieser keine hat ....

die VAT ist die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.

und die gibts nur innerhalb der EU.

Wenn eine Rechnung (und die Ware bzw. Dienstleistung) ins Drittland geht, so ist die Rechnung (unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften) Umsatzsteuerfrei zu stellen.

vanillezucker95 
Fragesteller
 05.11.2015, 12:31

Vielen Dank. Und innerhalb der EU (Ausland?) Dort haben Firmen ja eine VAT Nr. aber zahlen trotzdem keine Steuer, warum?

wurzlsepp668  05.11.2015, 12:35
@vanillezucker95

durch die VAT wird der Umsatz beim leistenden Unternehmer (also der, der die Rechnung stellt) umsatzsteuerfrei gestellt, da der empfangende Unternehmer in seiner Voranmeldung als EG-Erwerb / EG-Leistung zu erfassen hat und dort die entsprechende Umsatzsteuer entrichtet. Der evtl. Vorsteuer-Abzug wird dann wieder "gegengerechnet"

Lieferungen und auch sonstige Leistungen in andere EU-Staaten sind nur dann im Inland steuerfrei, wenn es sich beim Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt.

Innerhalb der EU gilt das sogenannte Reverse Charge Verfahren bei B2B Verkäufen. Die Firma, die die Waren empfängt muss die Umsatzsteuer bei ihrer nächsten Steuererklärung an das Finanzamt in ihrem Land abführen, aber bekommt sie zur gleichen Zeit auch wieder zurück. Deshalb umsatzsteuerfrei.

Verschickt man an ein Unternehmen ausserhalb der EU, so wird ebenfalls vom Lieferanten keine Umsatzsteuer verrechnet. Der Empfänger muss allerdings Zoll und Umsatzsteuer in seinem Land bezahlen, sobald er die Ware erhält.

vanillezucker95 
Fragesteller
 05.11.2015, 12:37

Also verstehe ich das richtig das wir zwar steuerfrei liefern, die Franzosen aber trotzdem davon ihre Umsatzsteuer abführen müssen, diese aber mit Ihrer nächsten Steuererklärung zurück bekommen?

MatthiasK1  05.11.2015, 12:45
@vanillezucker95

Jedes Unternehmen macht entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung. Da werden unter anderem angeführt Waren und Dienstleistungen an Endkunden. Für diese bezahlt man UST. Dann Einkäufe im Inland, für die man UST bezahlt hat. Diese UST bekommt man zurück. Und dann Waren, die man aus einem anderen EU Land ohne UST gekauft hat. Für diese wird die UST im eigenen Land berechnet und gleich wieder abgezogen.

vanillezucker95 
Fragesteller
 05.11.2015, 13:21
@MatthiasK1

Okay dann habe ich es glaube ich so halbwegs verstanden ;o...also liefern wir zwar steuerfrei..aber so ganz steuerfrei ist es in dem Land dann nicht..da die jeweilige UST dann dort berechnet wird?!

Helefant  05.11.2015, 21:28

bekommt sie zur gleichen Zeit auch wieder zurück

Ob der Leistungsempfänger in seinem Land Vorsteuer ziehen kann hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Ein deutscher Kleinunternehmer muss z. B. im EU-Ausland steuerfrei gekaufte Ware hier versteuern, ohne dass er Vorsteuer gegenrechnen könnte.