Unterschied öffentliches und privates Recht? Hilfe ,gute Erklärung gesucht

5 Antworten

Ganz einfach.. im öffentlichen Recht gilt das Über-Unterordnungsprinzip... Du als Bürger musst dich zunächst den Weisungen des Amtes unterordnen.

Im Privatrecht herrscht das Gleichrangigkeitsprinzip... Beide Vertragspartner stehen auf einer Ebene.

Deine Beispiele... Die Satadt Neuruppin kauft... Privatrecht, da bei einem Kaufvertrag beide Parteien auf einer Ebene stehen, sie müssen sich selbst einigen, und keiner muss sich demn anderen nachteilig unterordnen.

Herr und Frau Mustermann... öffentliches Recht... da sie eine gesetzlich. vorgeschriebene Genehmigung wollen, bzw. sich gegen eine Weisung (Steuerbescheid) wehren.

Auch wenn die Stadt Neuruppin ihrer Nachbarstadt ein Grundstück abkaufen will, ist das Privatrecht.

Du musst immer sehen ob beide Parteien gleichrangig handeln, oder ob einer von beiden über dem anderen steht, und gegen den eigentlichen Willen des anderen handeln kann (wie z.B. bei dem Steuerbescheid)

Die Stadt ist zwar eine juristische Person des öffentlichen Rechts, aber der Kauf von Möbeln ist ein ganz normaler Kaufvertrag nach dem BGB und daher Privatrecht.

Die Baugenehmigung wird von der Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts erteilt. Hier ist die Stadt übergeordnet, es ist also öffentliches Recht.

Der Steuerbescheid des Finanzamtes ist ebenfalls eine Handlung des öffentlichen Rechts.

Stell Dir einfach immer die Frage, ob ein "normaler" Mensch dieses Rechtsgeschäft auch vornehmen darf. Eine normale Person kann auch Schulmöbel kaufen. Eine normale Person darf aber keine Bußgelder verhängen, keine Personalausweise ausstellen.

Wende deine Definition doch einfach auf diese Fälle an. Wenn die Stadt Schulmöbel kauft, ist das ein privatrechtlicher Kaufvertrag, da die Stadt nicht hoheitlich tätig wird (von oben herab), sondern beide Vertragspartner gleichgestellt sind. Bei den anderen zwei Beispielen sieht das anders aus. Da ist der Bürger der Gemeinde bzw. dem Land untergeordnet.

Was wäre das ?

Was wäre das wohl? Ein ganz normaler Kaufvertrag nach dem BGB. Das ist bürgerliches Recht (oder eben "privates Recht".

Kann mir bitte jemand den hinweis geben der mir villeicht grade noch fehlt?

Was genau verstehst Du denn nicht? Auch der Staat kann sich wie ein Privater verhalten und Verträge eingehen.