Unterschied Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer?
Umsatzsteuer wird pro umgesetzte Einheit an Gütern bzw. Dienstleistungen gezahlt
Körperschaftssteuer wird auf den am Ende des Geschäftsjahres erzielten Gewinn gezahlt? Und zwar direkt an den Staat?
Gewerbesteuer wird ebenfalls auf den am Ende des Geschäftsjahres erzielten Gewinn gezahlt, allerdings an die Komunen zu deren Steuersatz?
Stimmt das oder unterscheiden sich Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer durch andere Punkte? War jetzt auf fünf Definitionsseiten im Internet aus denen ich bezüglich der Differenzierung nicht wirklich schlau wurde.
Hoffe mir kann jemand Licht ins Dunke bringen.
2 Antworten
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden vom Gewinn berechnet, nur dass die KSt an den Bund geht und die GewSt. and die Gemeinde, wobei es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Steuersätze (Hebesätze) gibt.
Die Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer für Kapitalgesellschaften
Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer die von den einzelnen Gemeinden unabhängig davon erhoben wird.
Kapitalgesellschaften müssen also Gewerbsteuer UND Körperschaftssteuer zahlen? Beides auf den Gewinn zum Ende des Geschäftsjahres? Welche der beiden Steuern wird zuerst abgerechnet?
Bei einer Personengesellschaft steht ja dann immer am Schluss der Inhaber.
Der zahlt dann selbstverständlich die Einkommenssteuer wie jeder andere auch.
Zuerst die Gewerbesteuer. Sie mindert den Gewinn des Unternehmens.
Erst dieser Gewinn ist dann relevant für die Körperschaftssteuer.
Vielen Dank!
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden vom Gewinn berechnet
Umsatzsteuer wird von bestimmten Umsätzen im Inland erhoben.
§ 4 EStG - Einzelnorm
(5b) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.DerHans hat irgendwann mit seiner steuerlichen Fortbildung aufgehört. Die Gewerbesteuer mindert nicht die BMG für die EStG bzw. KStG. Das war vor eun paar Jahren noch anders.
Die BMG ist bei beiden ähnlich - Hinzu- und Abrechnungen sind in den jweiligen Gesetzen geregelt. Ausgangsgröße für die GewSt ist aber immer der einkommensteuer- bzw. körperschaftsteuerliche Gewinn. ESt, KSt und GewSt sind keine steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben,
naja, unabhängig nicht .. die Gewerbesteuer wird vom Gewinn ermittelt, nach den gleichen Regeln. Nur das der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde etwas abweichen kann.
Letztlich ist es eine Arbeitsbeschaffung für Steuerberater, Buchhalter und Gemeindemitarbeiter.
Also: Steuererklärung abgeben, Steuerbescheid vom Finanzamt, das meldet das an die Gemeinde, da sitzt ein anderer Beamter und erstellt den Gewerbesteuerbescheid auf der gleichen Grundlage, und das geht dann auf ein anderes Konto, muss extra kontrolliert und ggfs angemahnt werden.
Wieviel einfacher wäre es, wenn das FA zentral alles kassiert und den Gemeinden dann in einer Summe ihren Anteil überweisen würde ...
Also zahlen bspw. Personengesellschaften an Ertragssteuern lediglich die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer?
Stimmen denn meine Definitionen der Bemessungsgrundlagen? Umsatzsteuer wird auf jede umgesetzte Einheit gezahlt, während Körperschafts- und Gewerbesteuer auch den Gewinn zum Ende des Geschäftsjahres gezahlt werden?