Unterschied Amtsgericht und Landgericht

7 Antworten

Vereinfacht gesagt, die Hirarchieebene. Das Amtsgericht ist für die örtlich anfallenden Verhandlungen zuständig. Das Landgericht ist quasi die übergeordnete Dienststelle und verhandelt z.B. die im Amtsgericht aufgelaufenden Fälle, in denen Revision eingelegt wurde.

Also richtig ist, dass das Amtsgericht für Straftaten zuständig ist wo nicht mehr als zwei Jahre Haft zu erwarten sind alle Straftaten, wie z.B. gefährliche Körberverletzung werden vor dem Landgericht verhandelt.

Ich hoffe ich konnte helfen

Das Amtgericht ist die unterste regionale Institution und für Schäden bis 10.000 Euro zuständig. In fast jeder Stadt zu finden.

Landgerichte sind die zweite Instanz und Berufungsgericht. Dieses befindet sich in größeren Städten und Bezirken.

Landgericht, auf eine Stadt bezogen, Amtsgericht ein Landkreis wird abgedeckt

Nee, wenn überhaupt so ähnlich, dann wäre das falsch herum, da das Landgericht höher angesiedelt ist.

@Franticek

stimmt, genau andersrum , sry

Amtsgericht ist die erste Instanz für kleinere Vergehen/Straftaten. Landgericht ist die nächste Instanz.