Untersagen der Weiterfahrt ohne konkreten Hinweis auf Fahruntauglichkeit

6 Antworten

Ahem:

Ich fahre nicht unter Drogeneinfluss aber da ich nicht weiß, wie lang das THC im Körper zurückbleibt habe ich mich erstmal dem Urintest verweigert.

Das ist Dein gutes Recht. Allerdings besagt das im Umkehrschluss auch, dass Du mehr oder weniger regelmäßig kiffst. Und wie willst Du dann feststellen, ob Du noch unter Drogeneinfluss stehst oder nicht? Nur weil Du keine blauen Elfen durch die Lüfte fliegen siehst, bedeutet das noch lange keine Fahrtüchtigkeit.

Nach der Blutentnahme im Krankenhaus haben sie meinen Schlüssel kassiert und mir die Weiterfahrt für 24 Stunden verboten.

Das ist m.E. zulässig, da Du Dich ja einem Schnelltest formal korrekt widersetzt hast. Die Polizei hätte sogar fahrlässig gehandelt, hätte sie Dich nach der Blutentnahme direkt weiterfahren lassen.

Die Frage ist ob das jetzt alles rechtens war.

Das erscheint mir der Fall zu sein.

Ohne konkreten Grund haben sie mein Auto durchsucht,

Web bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällig reagiert, dessen Fahrzeug darf auch ohne konkreten Verdacht durchsucht werden. Zumal hier aufgrund Deiner Vorgeschichte ein konkreter Verdacht ohnehin vorlag.

mir Blut abgenommen

Das hättest Du durch den Schnelltest vermeiden können. Deine Wahl.

und mir unterstellt regelmäßig zu kiffen

Das tust Du ja Deinen Ausführungen zufolge auch. Wo ist da bitte die Unterstellung? Drogenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, und wer selbst schon aus heiterem Himmel Angst hat, THC ließe sich im Blut feststellen, ist mindestens Konsument, wenn nicht Abhängiger.

Was erwartet mich wenn der Test positiv ist?

Eine Anzeige.

Zumal hier aufgrund Deiner Vorgeschichte ein konkreter Verdacht ohnehin vorlag.

Meiner Meinung nach ist genau das das Problem. Eigentlich darf die Polizei nicht aus einer vergangenen Straftat auf die aktuelle Situation schließen. Vernünftige Beweisführung sieht anders aus. Verdacht kann es nur bei Beweisen oder konkreten indizien geben. Ohne seine Vorgeschichte wäre er in dieser Situation wahrscheinlich niemals auf Drogen kontrolliert worden.

Aber im Nachhinein lässt sich da natürlich immer schön was konstruieren. Da zeigt sich mal wieder das wahre Gesicht unseres Freund und Helfers...

@allesmurks

Eigentlich darf die Polizei nicht aus einer vergangenen Straftat auf die aktuelle Situation schließen. Vernünftige Beweisführung sieht anders aus.

Richtig. Und das ist auch gut so. Nur stellt sich dann jeder Beamte auch die Frage, wieso die sich vor ihm befindliche Person dann bitte den Schnelltest verweigert, mit dessen negativem Ergebnis alle andere hinfällig wäre. Das ist auch ohne bezug auf eine etwaige Vorgeschichte ein konkreter Verdacht (zumal wir nicht wissen, wie sich der OP tatsächlich benommen hat)..

Ohne seine Vorgeschichte wäre er in dieser Situation wahrscheinlich niemals auf Drogen kontrolliert worden.

Naja. Bei einer Nachtkontrolle auf einer Ein- / Ausfallstraße ist das Routine (und leider erfahrungsgemäß allzu häufig erfolgreich).

@allesmurks

@allesmurks

Ohne seine Vorgeschichte wäre er in dieser Situation wahrscheinlich niemals auf Drogen kontrolliert worden.

Das kann sein .. aber die Vorgeschichte war ja nach dem was der Fragesteller sogar selbst schreibt nicht der einzige Grund! Er schreibt, dass er von der Arbeit kam und sehr müde war bzw. wohl auch so ausgesehen hat .. was im Gespräch mit den Polizeibeamten passiert ist weiß hier niemand. Ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte wird eine Blutentnahme nicht angeordnet .. dafür wäre der Aufwand viel zu hoch, die Maßnahme zu teuer und viele negative Blutuntersuchungen sind schlecht für die Statistik .....

@FordPrefect

Yo. sehe ich auch alles ein. Als Polizist würde ich vermutlich nicht anders handeln. Nur auch die Verweigerung eines Schnelltests kann kein konkreter Verdacht sein. Vielleicht möchte ich auch völlig unbegründet keine Körperflüssigkeiten der Staatsmacht überlassen . Warum auch immer...

Das Einzige, was in meinen Augen da Bestand hätte, um die Körperverletzung zu rechtfertigen (nichts anderes ist die Blutentnahme ja), wäre ein Gutachten durch einen Fachmediziner, der entsprechende Tests macht. Als Streifenpolizist kann man ja zum Beispiel immer behaupten: die Pupillen haben zu langsam reagiert. Das bringt den Richter vermutlich schon dazu, die Blutentnahme anzuordnen. Aber richtige, konkrete Hinweise sind das alles nicht, zumal sie nicht von einem Mediziner festgestellt werden.

Insgesamt gilt hier natürlich das Gleiche wie immer: Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, hat vermutlich auch mit einer Blutentnahme keine Probleme.

@PepsiMaster

Ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte wird eine Blutentnahme nicht angeordnet ..

Nach dem, was man in letzter Zeit in der Richtung so hört, reicht da vermutlich schon ein Telefonat mit dem Richter, in dem der Polizist glaubhaft versichert, der Angehaltene sehe total bekifft aus und ist auch schon einschlägig vorbestraft bzw. aufgefallen.

Klar, ich erkenne einen Kiffer auch auf 200 m gegen den Wind. Insofern ist sowohl den Beamten vor Ort als auch dem Richter am Telefon (der kann ja die Angaben live nicht mal überprüfen) klar, dass wenn sie einen entsprechenden Kandidaten an der Angel haben, vermutlich auch der Bluttest positiv ist. Insofern wird da wohl die Fehlerquote recht gering sein. Und wie gesagt: Wenn dann das positive Ergebnis einmal da ist, ist es hinterher immer leicht, die getroffenen Maßnahmen zu rechtfertigen. Andersherum wird sich jemand mit einem negativem Bluttest hinterher wohl kaum über die mutmaßliche Unrechtmäßigkeit der Maßnahme beschweren.

Insofern immer eine win-win-Situation für die Streifenpolizisten.

@allesmurks

Insofern immer eine win-win-Situation für die Streifenpolizisten.

das ist eher ein Gewinn für die Sicherheit von allen anderen Verkehrteilnehmern!

Das Ergebnis des Bluttests wird entscheidend sein. Ist es positiv auf Cannabis-Abbauprodukte, erfolgten die Maßnahmen zurecht. Sind die Ergebnisse "sauber", dann kannst Du Dir einen Anwalt nehmen oder selbst versuchen im Rahmen einer Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Beamten vorzugehen.

Ich fahre nicht unter Drogeneinfluss aber da ich nicht weiß, wie lang das THC im Körper zurückbleibt habe ich mich erstmal dem Urintest verweigert.

Hier widersprichst Du Dir .... wenn Du mit dem Fahren lange genug wartest, brauchst Du auch keine Angst vor dem Drogenschnelltest zu haben.

Die Frage ist ob das jetzt alles rechtens war.

Nach dem was Du schreibst, sehe ich keine Anhaltspunkte, die an der Rechtmäßigkeit zweifeln lassen. Die Blutentnahme wurde von einem Richter angeordnet, die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hierfür ist §81a StPO. Die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und das Verbot der Weiterfahrt gehören immer dazu. Es bestand ja immerhin der Verdacht, dass Du unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug geführt hast, ein Ergebnis den Drogenschnelltests gab es nicht und bis zum Ergebnis der Blutuntersuchung dauert es ein bisschen. Angenommen Du warst tatsächlich unter dem Einfluss berauschender Mittel, die Polizeibeamten lassen Dich nach der Kontrolle weiterfahren und es passiert ein Unfall .. dann haben die Polizeibeamten ein großes Problem.

Auf welcher Grundlage können die mich denn auf Drogen testen?

§36 Abs. 5 StVO, §81a StPO.

Was kann ich tun?

Aufhören zu kiffen wäre mal ein guter Schritt .. ansonsten kannst Du zunächst nur abwarten, bis das Ergebnis der Blutuntersuchung vorliegt. Das wird Dir mitgeteilt und dann wird Dir Gelegenheit gegeben, Dich zur Sache zu äußern ..

Was erwartet mich wenn der Test positiv ist?

Eine Strafe .. entweder für eine Ordnungswidrigkeit gem. §24a StVG (500,-€, im Wiederholungsfall auch 1000,- oder 1500,-€, zzgl. Punkte und Fahrverbot) oder für eine Straftat gem. §316 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Wiedererteilung, Geldstrafe ..). Desweiteren wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die Sache informiert und Dich evtl. zu weiteren Tests vorladen.

Nach der Blutentnahme im Krankenhaus haben sie meinen Schlüssel kassiert und mir die Weiterfahrt für 24 Stunden verboten.

Wenn du dem Test vor Ort zugestimmt hättest (und dieser keine Drogen angezeigt hätte) dann wäre diese Maßnahme auch nicht getroffen worden. Du hättest dein Auto, dir wäre nicht Blut abgenommen worden.

Das Weitere hat PepsiMaster ja schon sehr gut beschrieben!

Ich würde mich sofort mit einer Dienstaufsichtbeschwerde an die entsprechenden Vorgesetzten wenden. Wenn du etwas unterschreiben musstest obwohl du es nicht wolltest ist das m.E. schon eine Straftat, nämlich eine Nötigung. Sowas geht ja mal garnicht. Das mit der Wohnung hätte ich glaube ich so beantwortet. "Sobald sie einen Durchsuchungsbefehl haben dürfen Sie sich gern meine Wohnung ansehen"

Wenn du meinst der Aufwand lohnt sich solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

Ich würde mich sofort mit einer Dienstaufsichtbeschwerde an die entsprechenden Vorgesetzten wenden.

Wozu? Weil die Beamten ihren Job erledigt haben, und - soweit vom Geschriebenen her zu beurteilen - dies völlig korrekt?

Wenn du etwas unterschreiben musstest obwohl du es nicht wolltest ist das m.E. schon eine Straftat, nämlich eine Nötigung.

Nötigung ist hier weit und breit nicht zu erkennen. Das, was er unterschrieben hat, ist das amtliche Vordruckblatt zum Protokoll wegen des richterlichen Beschlusses. Das ist extra so vorgeschrieben, weil ohne Beschuldigung kein richterlicher Beschluss erfolgen kann.

Wenn du meinst der Aufwand lohnt sich solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

Den wird er spätestens dann brauchen, wenn der Test positiv ausfällt.

@FordPrefect

So wie ich es lese musste hier Ein Formular zur Schuldanerkenntniss gegen den Willen des Beschuldigten unterzeichnet werden. Das ist m.E. eine Nötigung. In unserem Staat muss niemand etwas tun das er nicht will.

Davon das hier angeblich öfters gekifft wird stand da nichts. Von "auffälligem Verhalten" ebenfalls nichts. Ich halte mich nur an das was beschrieben istz

@Glenn88

So wie ich es lese musste hier Ein Formular zur Schuldanerkenntniss gegen den Willen des Beschuldigten unterzeichnet werden.

Davon steht da aber rein gar nichts. Zitat:

"eine Viertel stunde später jedoch musste ich einen offiziellen Vorwurf unterschreiben, dass ich unter drogeneinfluss Auto gefahren wäre"

(Zitat Ende)

Das ist das exakte Gegenteil davon - nämlich das Protokoll für die weitere Bearbeitung. Da hat er rein gar nichts zugegeben oder zugeben müssen.

@Glenn88

@Glenn88

So wie ich es lese musste hier Ein Formular zur Schuldanerkenntniss gegen den Willen des Beschuldigten unterzeichnet werden.

So kann man das was der Fragesteller geschrieben hat zwar verstehen, das war aber sicherlich nicht der Fall. Ein solches Formular gibt es für eine solche Situation nicht .. aus mehreren Gründen.

Entweder, der Fragesteller war unter dem Einfluss berauschender Mittel, dann ist es für das Verfahren vollkommen egal, was er vor Ort gesagt oder unterschrieben hat .... oder er war nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel und das Verfahren wird eingestellt.

Er hat sicherlich eine Bescheinigung unterschrieben, dass der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und ihm die Weiterfahrt untersagt wurde und so wie viele nicht genau gelesen was er da unterschreibt. Ob er das Ding unterschreibt oder nicht, ist für das Verfahren ebenfalls egal ..

Es reicht aus, dass du Drogen vor Fahrtantritt konsumiert hast, eine Fahruntüchtigkeit würde nur eine Straftat darstellen, ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit. Mit dem Schnelltest hättest du jetzt schon Gewissheit. Was du unterschrieben hast war vermutlich deine Belehrung im Rahmen der Strafverfahrens.